Österreich

Tödlicher Bootsunfall: Kommt es zur Anklage?

Heute Redaktion
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Die Staatsanwaltschaft will erstmals Ergebnisse zu dem brisanten Fall veröffentlichen. Gegen den Alkolenker wurde wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt.

Nach dem tödlichen Bootsunfall am Kärntner Wörthersee Anfang Juli ("Heute" berichtete) sollen am Mittwoch erste Erkenntnisse durch die Staatsanwaltschaft per Aussendung veröffentlicht werden. Das bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Tina Frimmel-Hesse, am Montag.

Das Unglück hatte sich am Nachmittag des 2. Juni nahe Maria Wörth ereignet. Dabei war der Unternehmer Manfred Schroll (44) aus Krems ums Leben gekommen, nachdem er in einer scharfen Kurve von Bord gestürzt war. Trotz Großeinsatzes der Retter konnte er erst am folgenden Tag tot geborgen werden.

Der ebenfalls 44 Jahre alten Bootslenkers aus Niederösterreich war während des Unglücks stark alkoholisiert. Bei ihm wurden 1,2 Promille Alkohol im Blut gemessen.

Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung?

Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Josef Haißl, äußerte sich gegenüber dem "ORF" zu dem brisanten Fall: Man würde den Fall genauso wie jeden anderen behandeln und man habe deshalb auch kein Interesse daran, Informationen zurückzuhalten. Gleichzeitig warnt Haißl vor Spekulationen im Vorfeld der Veröffentlichung offizieller Ermittlungsergebnisse, denn noch sei kein Fremdverschulden nachgewiesen.

Das Obduktionsergebnis soll Klarheit darüber bringen, was genau zum Tod von Manfred Schroll führte und inwieweit der Bootslenker Schuld daran hat.

Sollte es zu einem Prozess kommen, müsste sich der 44 Jahre alte Bootslenker vermutlich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Ein 32-jähriger Kärntner, der als Vertreter des Bootseigentümers an Bord gewesen ist, wird ebenfalls als Beschuldigter geführt, allerdings wegen fahrlässiger Tötung.

Prozess würde öffentlich geführt werden

Bislang werden die Namen der Beschuldigten aus Gründen des Personenschutzes unter Verschluss gehalten, denn auch eine Einstellung des Verfahrens ist theoretisch noch möglich. Ein eventueller Prozess in Klagenfurt würde allerdings öffentlich geführt werden, so Haißl zum "ORF". Für sämtliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.

(red)