Österreich
Top-Job-Vergabe zu Recht ohne Ausschreibung?
Ab 1. Oktober wird Franz Harnoncourt neuer Geschäftsführer der Kepler Universitätsklinikum GmBH. Jetzt wird leise Kritik geübt: Wäre eine Ausschreibung nötig gewesen?
Am 1. Oktober wechselt Elgin Drda in das Vizerektorat für Medizin an der Johannes Kepler Universität (JKU). Damit übernimmt Franz Harnoncourt die Funktion des Geschäftsführers in der Kepler Universitätsklinikum GmbH.
Vorher war Harnoncourt Vorsitzender der Geschäftsführung der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH (OÖG).
Während die fachliche Kompetenz Harnoncourts für den Posten nicht angezweifelt wird, wird nun Kritik an der Art und Weise der Jobvergabe laut.
Zwar gibt es einen Umlaufbeschluss des Aufsichtsrates der OÖ Landesholding GmbH zur Bestellung Harnoncourts als Geschäftsführer der Kepler Universitätsklinikum GmbH.
Darin steht auch, dass der Geschäftsführer der Gesundheitsholding quasi verpflichtet ist, eine Bestellung als Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied in Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen des Landes OÖ bzw der Holding anzunehmen. Heißt: Harnoncourt musste den Geschäftsführerposten annehmen.
Trotzdem übt jetzt ein Aufsichtsratsmitglied der Gesundheitsholding Kritik. Grundsätzlich habe die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorgans (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, nach den Vorschriften des Stellenbesetzungsgesetzes zu erfolgen. Das gelte auch für die Geschäftsführung der KUK GmbH.
Im Klartext fragt sich das Aufsichtsratsmitglied, ob es nicht eine Ausschreibung geben hätte müssen und ob der unkomplizierte Weg zur Bestellung des Geschäftsführers tatsächlich so einfach möglich ist …
+++ UPDATE +++
Landtagsabgeordneter Peter Binder (SPÖ) macht in der kommenden Landtagssitzung am Donnerstag nach dem "Heute.at"-Bericht eine Anfrage an Landesrat Markus Achleitner (ÖVP): "KUK-Leitung ohne Ausschreibung vergeben? Laut einem Medienbericht ist die KUK-Leitung ohne Ausschreibung an den Leiter der Gesundheitsholding vergeben worden. Wie das angesichts der eindeutigen Regelung im Stellenbesetzungsgesetz, das eine Ausschreibung vorsieht, rechtlich moglich ist, will Gesundheitssprecher Binder von Landesrat Achleitner wissen", so die SPÖ in einer Aussendung.