Politik

Top-Jurist: 6 Antworten zur FPÖ-Wahlanfechtung

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Sabine Hertel

Ab heute verhandelt der Verfassungsgerichtshof die Hofburg-Stichwahl-Anfechtung der FPÖ. Der ehemalige Präsident des Höchstgerichts beantwortete im Ö1-Morgenjournal die wichtigsten Fragen zu Anfechtung, Verhandlung und Wahlwiederholung.

Ludwig Adamovich war bis 2002 Präsident des Verfassungsgerichtshofes. Zur Verhandlung der FP-Wahlanfechtung sagt er am Montag : "Es gibt Lustigeres als das" - es sei ihm lieber, dass er die Verhandlung nicht leiten müsse. Die wichtigsten Antworten des Experten:

Ist eine Wahlwiederholung wahrscheinlich?

Adamovich: "Die Argumente, die vorgebracht sind, haben sicher unterschiedliches Gewicht. Wohin sich dann die Waagschalen neigen werden, das kann man nicht sagen. Eine Prognose möchte ich nicht abgeben."

 Was passiert, wenn einer der 90 geladenen Zeugen nicht kommt?

Adamovich: "Man kann die Zeugen nicht vorführen, aber Beugemittel (z.B. Ordnungsgeld, Anm.) nach der Zivilprozessordnung können angewandt werden." Es hänge auch von den Gründen für das Fernbleiben ab.

Was macht man, wenn sich Zeugen der Aussage entschlagen, weil sie möglicherweise ein Strafverfahren zu erwarten haben?

Adamovich: "Wenn das Argument plausibel ist, dann wird man die Entschlagung akzeptieren."

Sind die Verfahrensgesetze für so eine große Anfechtung ausreichend, oder wird man auch improvisieren müssen?

Adamovich: "Die bestehenden Bestimmungen sind glaube ich durchaus ausreichend."

Die FP-Anwälte dürfen den Zeugen Fragen stellen. Dürfen das auch die Anwälte der Gegenseite, also von Alexander Van der Bellen?

Adamovich: "Ja, die Wählerinitiative als Partei. In einem solchen Fall sind die Interessen des Gegners natürlich berührt."

Wenn der Anfechtung stattgegeben wird - welche Arten der Wahlwiederholung sind denkbar?

Adamovich: "Die Wiederholung der gesamten Wahl oder auch die Wiederholung in einzelnen Bezirken. Das hängt natürlich ganz davon ab, welche Rechtswidrigkeit festgestellt wird."

;