Coronavirus

Neue scharfe Corona-Regel bei Treffen ab vier Personen

Ein Treffen von vier Personen wird jetzt als "Veranstaltung" angesehen. Die Regel gilt dabei nicht nur im Freien, sondern auch im Privaten!

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Ein Treffen mit vier Personen gilt bereits als Veranstaltung.
Ein Treffen mit vier Personen gilt bereits als Veranstaltung.
istock/ Symbolbild

Die Begutachtungsfrist der Gesetzesnovellen läuft noch bis Dienstag, 12.00 Uhr. Am 18. März soll sich dann in der Folge der Gesundheitsausschuss des Nationalrates mit dem Novellenpaket befassen. Mit den Novellen soll dabei unter anderem die Regelung zum "Zusammenströmen von Menschen" konkretisiert werden. Dabei wird explizit eine Mindestanzahl von vier Personen festgelegt.

Der Gesetzesentwurf soll Gesundheitsminister Rudolf Anschober und den Behörden also in Zukunft mehr Möglichkeit geben, Treffen unterschiedlicher Haushalte zu unterbinden, "Veranstaltungen" anzeigepflichtig zu machen oder gleich zu verbieten. Bisher war aber nicht ganz klar, ab welcher Personenanzahl man genau von einer "Veranstaltung" spricht. Nun steht also fest: mindestens vier Personen aus zumindest zwei Haushalten!

"Dies wurde von externen rechtlichen BeraterInnen empfohlen, da die geltende, wenig konkrete Rechtslage in diesem Punkt Unklarheiten verursacht hat. So wie die bestehende Regelung auch soll die künftige auf alle Orte von Zusammenkünften anwendbar sein und erfasst damit sowohl öffentliche als auch private Orte", teilte Gesundheitsminister Anschober in einer Aussendung mit.

Keine Kontrollen zu Hause

Doch Anschober stellt auch klar: "Kontrollen im privaten Wohnbereich schließt das Gesetz weiterhin explizit aus. Von einem Anschlag auf Grund- und Freiheitsrechte kann daher keine Rede sein. Dennoch braucht es gerade jetzt, wo die Infektionszahlen wieder steigen, entsprechende Regelungen, um die Pandemie bestmöglich zu bekämpfen, um so Tod und Leid zu verhindern".

Anschober appelliert, in der Frage der Krisenbewältigung von parteipolitischer Polemik und Fehlinformation abzusehen: "So behaupten etwa die Neos, dass aufgrund einer Erhöhung der Strafen ein nicht bewilligtes Treffen im Freien mit einer befreundeten Familie schnell zum finanziellen Desaster führen könne. Das ist falsch, denn es sollen nur Strafen für von Betriebsstätten oder von gewerblichen Organisationen durchgeführte Veranstaltungen erhöht werden. Der übrige Strafrahmen bleibt unverändert."

Und der Gesundheitsminister ergänzt: "Und zur Aussage, dass zukünftig auch Treffen zweier Familien bis zu vier Personen untersagt werden könnten, ist zu sagen, dass dies erst ab einer Anzahl von vier Personen gilt und nicht darunter. Dabei ist mir wichtig zu betonen, dass bei Verordnungen gerade auch in diesem Punkt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz immer einzuhalten ist und entsprechend differenzierende Regelungen zu erlassen sind. Dies wird auch in den Erläuterungen zum Gesetz klar zum Ausdruck gebracht."

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