In Wien (1. bis 11. April), Niederösterreich und dem Burgenland (1. bis 6. April) ist rund um die Uhr Ausgangssperre.
Den privaten Wohnbereich verlassen darf man zum Einkaufen, Arbeiten, zur Betreuung Unterstützungsbedürftiger, zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben, zum Kontakt mit Eltern, Kindern und Geschwistern, zur Erholung im Freien, zum Gassigehen mit dem Hund und um einen Gottesdienst zu besuchen.
Erlaubt sind nur Treffen einer Einzelperson mit einem anderen Haushalt. Ein Sohn darf also seine Eltern besuchen, die ihn allerdings zu zweit nicht.
Für Ausreisen aus den Ostbundesländern gelten die Ausnahmen wie bei der Ausgangssperre. Ein Wiener darf also seinen Bruder in Tirol besuchen. Nicht erlaubt: Shopping für Niederösterreicher in Oberösterreich.
Statt bis 11. April gelten die FFP2-Maskenpflicht und die Abstandsregeln in Öffis, Stationen, Bahnhöfen und Flughäfen jetzt bis 25. April. Auch die FFP2-Maskenpflicht in Taxis und Fahrgemeinschaften wurde bis dahin verlängert.
Ab 1. April gilt indoor Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person im Raum befindet.