Niederösterreich

Triumph! Nach Georg erhält zweite Patientin die Spritze

Ein weiterer Etappensieg für einige Schwerkranke in ganz Ö: Nach Georg Polic wurde einer weiteren Patientin die 70.000-Euro-Spritze gewährt.

Heute Redaktion
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Georg Polic und eine zweite Patientin erhalten das teure Medikament.
Georg Polic und eine zweite Patientin erhalten das teure Medikament.
privat

Wie "Heute" berichtete gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz der Mutter von Georg Polic erstinstanzlich recht: Er erhält die benötigte 70.000-Euro-Spritze. Die Grazer Anwältin Karin Prutsch kämpfte schon seit Jahren für das Recht des Buben. Und jetzt das erlösende Urteil. Dies sollte aber nicht die einzige frohe, verspätete Weihnachtsbotschaft sein. Denn auch eine weitere Patientin erhielt nun die Zusage, über die Behandlung mit Spinraza.

Auch weitere Patienten könnten Spritze erhalten

Wie im Fall Polic gab es auch hier einen längeren Zivilrechtsstreit mit der steirische Krankenkasse. Jetzt hat es die an SMA (spinale Muskelatrophie) erkrankte Akademikerin schwarz auf weiß: Sie ein Recht auf die Behandlung, sprich auf die notwendigen Spritzen. "Ich gehe davon aus, dass ich jetzt bei allen Mandanten die Behandlung mit Spinraza durchsetzen kann", freut sich die Grazer Anwältin Karin Prutsch. Aktuell hat Karin Prutsch zehn Mandanten, die eine Spinrazabehandlung brauchen, die Hälfte der Fälle ist gerichtsanhängig.

Patienten werden innerhalb von vier Wochen im Spital aufgenommen

Wörtlich gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz bekannt: Die beklagte Partei (KAGes) ist schuldig, die klagende Partei binnen vier Wochen zur Anstaltspflege in das Landeskrankenhaus-Universitätsklinikum Graz aufzunehmen und bei ihr im Rahmen der Anstaltspflege eine Behandlung mit dem Wirkstoff Nusinersen entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft vorzunehmen. Weiters wird festgestellt, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für alle zukünftigen Schäden haftet, welche der klagenden Partei aus der Ablehnung der Behandlung mit dem Wirkstoff Nusinersen seit Oktober 2017 entstehen. Und die beklagte Partei muss die Verfahrenskosten tragen. Allerdings hat die KAGes vier Wochen Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Auf Nachfrage hieß es: "Wir warten mit der Entscheidung noch einige Tage ab", so ein Sprecher der KAGes.

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