Steiermark

Sieg für kranken Georg! Spital muss ihn doch behandeln

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz gab der Mutter von Georg Polic recht: Der kranke Steirer hat ein Recht auf seine Behandlung.

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Georg ist mittlerweile 15 Jahre alt (hier am Foto 12).
Georg ist mittlerweile 15 Jahre alt (hier am Foto 12).
privat

Der Fall des todkranken Steirerbuben Georg Polic beschäftigt seit Jahren die Gerichte, heute traf das schriftliche Urteil ein: "Georg hat im Grunde gewonnen und ein Recht auf die Behandlung, sprich auf die notwendigen Spritzen", freute sich am Montagabend die Grazer Anwältin Karin Prutsch.

KAGes muss Georg behandeln

Wörtlich gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz bekannt: Die beklagte Partei (KAGes) ist schuldig, die klagende Partei (Georg Polic) binnen vier Wochen zur Anstaltspflege in das Landeskrankenhaus-Universitätsklinikum Graz aufzunehmen und bei ihr im Rahmen der Anstaltspflege eine Behandlung mit dem Wirkstoff Nusinersen entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft vorzunehmen. Weiters wird festgestellt, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für alle zukünftigen Schäden haftet, welche der klagenden Partei aus der Ablehnung der Behandlung mit dem Wirkstoff Nusinersen seit Oktober 2017 entstehen. Und die beklagte Partei muss die Verfahrenskosten tragen. Allerdings hat die KAGes vier Wochen Zeit gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. 

Anwältin Karin Prutsch
Anwältin Karin Prutsch
(Bild: keine Quellenangabe)

Kein Spendengeld retour

Die von der klagenden Partei in der Tagsatzung vom 14. Oktober 2020 vorgenommene Erweiterung des Klagebegehrens dahin, dass die beklagte Partei schuldig erkannt werde, der klagenden Partei EUR 210.000,00 samt 4 % Zinsen seit 15. Oktober 2020 zu bezahlen, wird nicht zugelassen. Das heißt, das Geld, das für die Spritzen aus Spenden aufgewendet wurde, wird nicht rückerstattet. Auch dagegen sind noch Rechtsmittel zulässig. 

Wie berichtet leidet der kleine Steirer-Bub an spinaler Muskelatrophie, mit jedem Tag ohne entsprechende Behandlung werden Herz und Atmung weiter angegriffen – bis zum Todesurteil, dem Atemstillstand. Das einzig zugelassene Medikament "Spinraza" wurde von der KAGes aber abgelehnt, eine Therapie also verweigert. Es folgte eine zermürbende Schlacht vor Gericht, private Gönner zahlten Georg einstweilen die teuren Spritzen (eine Behandlung kostet über 70.000 Euro).

Weitere Patienten hoffen nun

Und tatsächlich besserte sich der Zustand des kleinen Georgs beträchtlich. Mittlerweile geht es dem jungen Steirer viel besser. Das letzte Wort dürfte dennoch nicht gesprochen sein - wie oben erwähnt sind Rechtsmittel zulässig. Und Anwältin Karin Prutsch hat noch drei weitere gerichtsanhängige Akten in ganz ähnlichen Fällen. "Die Haltung der KAGes ist nicht mehr zu rechtfertigen", meint Prutsch am Montagabend.

Übrigens: Die nächste Spritze benötigt Georg bereits Ende Februar 2021 - Anwältin Karin Prutsch will diese mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen. 

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