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Trotz freier Werkstättenwahl die Garantie behalten

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Obwohl es seit zwei Jahren erlaubt ist, bei einem Neuwagen das Service auch in einer Nicht-Vertragswerkstätte machen zu lassen, nutzen nur die wenigsten diese Möglichkeit. Dabei ließe sich hier einiges an Geld sparen.

Der Wiener Kfz-Teilefachhandel nützt mit der aktuellen Imageaktion „Sparen beim Auto“ auch die europaweite verbraucherorientierte "Right-2-Repair"-Kampagne.

Ziel der Aktion ist: Die Autofahrer sollen die freie Wahl haben, wo und mit welchen Ersatzteilen (Original- oder Identteil) sie ihr Fahrzeug warten und reparieren lassen. Damit lassen sich Autokosten sparen. Die "R-2-R"-Kampagne läuft bereits über einen längeren Zeitraum und hat seitdem viele Unterstützer gewonnen. Sie wirkt bewusstseinsbildend für die Wahlfreiheit der Verbraucher und fördert den fairen Wettbewerb im Kfz-Aftermarket zwischen den gebundenen Teile- und Servicenetzwerken der Fahrzeughersteller (OEM) und den Akteuren des Independent Aftermarkets (IAM).

Unter Aftermarket versteht man den dem Fahrzeugkauf nachgeschalteten herstellerunabhängigen Markt. Dazu zählen Ersatzteile sowie Wartungs- und Reparaturleistungen. Der Independent Aftermarket besteht aus Unternehmen, die frei sind von den Vertriebsnetzen der Fahrzeughersteller, also etwa unabhängige Ersatzteil-Großhändler und freie Werkstätten. Damit die unabhängigen Marktbeteiligten am Wettbewerb teilnehmen können und dem Autofahrer eine preis-/leistungsgerechte Alternative im Wettbewerb bieten können, bedarf es der Sicherung ihrer Lebensnerven.

Dazu zählen:

Der umfassende Zugang der IAM-Akteure zu den Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller.
Der Zugang der Mehrmarkenservicebetriebe zu allen Ersatzteilen der Fahrzeughersteller.
Die Möglichkeit der vertragsgebundenen Servicebetriebe, Ersatzteile im freien Markt zu kaufen.
Die Möglichkeit für die Teileindustrie, ihre Produkte direkt an den Aftermarket zu liefern und ihr Markenzeichen auch auf Fahrzeugherstellern zugelieferten Teilen anzubringen ("Double-Branding").
Die Definition des Begriffs "Originalersatzteil" auf Grundlage der Teilequalität und nicht des Vertriebswegs der Teile.

Die wichtigste Rechtsgrundlage dafür bietet die Aftermarket-GVO 461/2010 vom 1. Juni 2010. Sie ermöglichte es dem Autokäufer unter bestimmten Voraussetzungen, die Freiheit des freien Kfz-Teile- und Werkstättenmarktes bereits mit seinem Neufahrzeug zu nutzen. Er kann den Kfz-Betrieb seines Vertrauens wählen, ohne den Verlust eines Gewährleistungs- oder Garantieanspruches gegenüber seiner Automarke fürchten zu müssen.

Der Reparaturbetrieb kann "qualitativ gleichwertige" Ersatzeile beim freien Kfz-Teilefachhändler beziehen. Darüber informiert das "Parts Identification Data Video", zu sehen unter dem Link .

Nur 15 Prozent nutzen "Gruppenfreistellungsverordnung"

Seit Juni 2010 können Autofahrer ihren Neuwagen auch in "anderen" Werkstätten reparieren oder das Service machen lassen als in einer Vertragswerkstätte. Und das, ohne dadurch den Garantie-oder Gewährleistungsanspruch zu verlieren. Dies erlaubt die von der EU ins Leben gerufene Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Doch machen nur 15 Prozent der österreichischen Kfz-Besitzer von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Der Rest fährt wie gewohnt zur Vertragswerkstätte. Dabei kann man in Nicht-Vertragswerkstätten durchaus Geld sparen. Denn die Ersatzteile des freien Teilehandels sind mit den Ersatzteilen der Fahrzeughersteller ident. Mit ihnen bleibt der Garantie- oder Gewährleistungsanspruch bestehen, sofern sie den Herstellerspezifikationen entsprechen.

Damit der Anspruch aufrecht bleibt, muss das Serviceheft lückenlos gefüllt sein - auch die Werkstätte des Vertrauens muss abstempeln. Beachten muss man allerdings, dass Gewährleistungs- und Garantiearbeiten immer im vom Hersteller autorisierten Kfz-Betrieb durchgeführt werden müssen. So wird sichergestellt, dass die Produkte einwandfrei sind. Denn der Handel mit minderwertigen Materialien via Internet von ominösen Quellen floriert.