Ein 75-jähriger Schweizer weigerte sich, seine Radio- und TV-Gebühren zu bezahlen. "Das finde ich ungerecht", sagte er. Wie die "Berner Zeitung" berichtet, wollte er die daraufhin ausgestellte Strafe von 800 Franken, umgerechnet rund 820 Euro, nicht akzeptieren. Stattdessen musste er sich vor dem Regionalgericht Oberland behaupten.
Die Serafe AG treibt seit 2019 die Radio- und TV- Gebühren ein. Demnach muss jeder Haushalt im Jahr 335 Franken, umgerechnet 343 Euro, bezahlen. Davon ausgenommen sind wenige: Beziehende von Ergänzungsleistungen, Diplomaten und Haushalte mit taubblinden Personen.
Der 75-Jährige reichte ein Opting-out-Gesuch ein, das ihn normalerweise von der Zahlungspflicht befreit hätte, wenn er kein Gerät mit Fernseh-, Radio- oder Internetempfang besäße. Sein Gesuch wurde bewilligt. Bei einer Stichprobe des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) wurde das jedoch wieder hinfällig. Als die Kontrolleurin das erste Mal bei ihm auftauchte, wimmelte er sie unter einem Vorwand ab.
Doch sie bekam mit, dass er gerade Radio hörte. Als sie ihn ein paar Wochen später nochmals besuchte, fotografierte er ihren Ausweis mit seinem Smartphone. Auf dem Handy befanden sich Apps um Fernsehen zu schauen. Vor Gericht sagte der Mann, er wisse nicht, wie die Apps auf sein Gerät kamen. "Sie müssen schon darauf gewesen sein, als ich es gekauft habe", sagt er.
Er beteuerte zudem, dass das Smartphone lediglich ein Firmengerät sei und es auch von anderen Angestellten benutzt werde. "Ich habe zu Hause bewusst keine Geräte, mit denen ich TV oder Radio empfangen kann", sagte er vor Gericht.
Doch seine Argumente halfen ihm nicht. Die Gerichtspräsidentin Dorothea Züllig-von Allmen bestätigte den Strafbescheid. Die Strafe für Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen kostete den 75-Jährigen 800 Franken, die umgerechneten 820 Euro. Hinzu kamen die Verfahrenskosten von rund 1.800 Franken, rund 1.845 Euro.
"Um gegen das Gesetz zu verstoßen, reicht es, dass sich ein betriebsbereites Smartphone im Haushalt befindet", sagte die Gerichtspräsidentin. Ob die Person zu Hause damit erwischt wird oder nicht, sei nicht entscheidend. Zudem sei es "lebensfremd", wenn der 75-Jährige behaupte, dass er sein Handy privat nicht benutze. Das Bundesamt für Kommunikation führt aber regelmäßig Stichproben durch.
"Verstöße gegen das Opting-out sind an der Tagesordnung", sagt Frank Tuschling, Co-Leiter Finanzen Medien zur "Berner Zeitung". Dass sie vor dem Gericht landen, sei jedoch äußerst selten der Fall. Im Jahr 2023 haben sie 365 Kontrollen durchgeführt, von denen nicht alle zu Kontrollierenden die Tür öffneten. Mit dem Opting-out kann inzwischen kein Geld mehr gespart werden, denn: Ende 2023 sind die Übergangsbestimmungen ausgelaufen.