Politik

U-Ausschuss: Prammer für 7 Punkte-Reform

Heute Redaktion
Teilen

SPÖ-Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bringt in die Diskussion um eine Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sieben "Denkanstöße" ein. Darin enthalten: Der Vorsitzende soll ein Mandatar bleiben, der Verfahrensanwalt aufgewertet und Konflikte parlamentsintern gelöst werden. Ein U-Ausschuss soll auf ein Thema und auf die Dauer eines Jahres beschränkt sein.

SPÖ-Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bringt in die Diskussion um eine Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sieben "Denkanstöße" ein. Darin enthalten: Der Vorsitzende soll ein Mandatar bleiben, der Verfahrensanwalt aufgewertet und Konflikte parlamentsintern gelöst werden. Ein U-Ausschuss soll auf ein Thema und auf die Dauer eines Jahres beschränkt sein.

Prammer leitet das Geschäftsordnungskomitee, das sich am Mittwoch mit der Reform der U-Ausschüsse beschäftigt. Vorige Woche hat sie ihre Vorschläge an die Parlamentsfraktionen verschickt. Als ein Ziel der Reform wünscht sich die Nationalratspräsidentin, dass den U-Ausschüssen "jeglicher Tribunalcharakter" genommen wird. Abgeordnete und Auskunftspersonen sollten einander "auf Augenhöhe begegnen". Am Montag .

Die Debatte über eine Reform der U-Ausschüsse hatte sich erneut an der Forderung nach einer entzündet. Weder SPÖ noch ÖVP wollen die Malversationen der notverstaatlichten Bank im Parlament prüfen.


Zunächst möchte Prammer einen objektiven VORSITZ erreichen. Der Vorsitzende soll zwar weiterhin ein Abgeordneter sein, der gewählt wird, aber kein Mitglied des U-Ausschusses und auch nicht stimmberechtigt. Er würde nicht auf die Gesamtzahl der betroffenen Fraktion angerechnet. Die Vorsitzführung solle überparteilich erfolgen. Auch eine Abwahl soll möglich sein.
Der UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND soll präzise festgelegt werden und kann laut Prammers Vorstellung nur einen abgegrenzten Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes umfassen. Auch dürften maximal zwei Untersuchungsausschüsse parallel eingesetzt werden.
 Der VERFAHRENSANWALT soll aufgewertet werden. Er soll sich jederzeit zu Wort melden und auch die "Stopptaste" drücken können, indem er gegebenenfalls die Befragung einer Auskunftsperson unterbrechen kann, wenn der Verdacht einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt.
Zur STREITSCHLICHTUNG stellt sich Prammer einen parlamentsinternen "Ältestenrat" vor, der sich aus "anerkannten Persönlichkeiten" mit Erfahrung in Demokratie- und Parlamentarismusfragen sowie ehemaligen Abgeordneten zusammensetzen soll. In bestimmten Fällen soll auch der Rechtszug zum Verfassungsgerichtshof möglich sein.
Die DAUER des U-Ausschusses wird zu Beginn festgelegt, spätestens innerhalb eines Jahres ist dem Nationalrat Bericht zu erstatten. Die Frist kann dann vom Nationalrat mit Mehrheit erstreckt werden.
Die IMMUNITÄT der Abgeordneten will die Nationalratspräsidentin beibehalten. Sie schlägt aber vor, dass befangene Abgeordnete nicht Mitglieder im U-Ausschuss sein dürfen.
Auch verfassungsrechtliche Klarstellungen sind in dem Papier vorgesehen. Besonders im aktuellen Fall Hypo interessant: Es müsse gewährleistet sein, dass auch Organe und Behörden der LÄNDER verpflichtet werden können, Unterlagen vorzulegen, beziehungsweise dass auch Auskunftspersonen aus diesem Bereich geladen werden können.

Abgesehen von diesen Punkten will Prammer die Einsetzung des Ausschusses als Minderheitsrecht etablieren.