Wien

U-Haft, Abschiebung? Das passiert mit dem Todesraser

Der tödliche Unfall bei einem angeblichen Straßenrennen am Sonntag erschütterte Wien. Der Lenker des Mercedes atmet nun gesiebte Luft.

Clemens Pilz
Die 48-Jährige starb nach dem schweren Unfall am Ring im Spital, der BMW wurde seitlich vom Mercedes getroffen.
Die 48-Jährige starb nach dem schweren Unfall am Ring im Spital, der BMW wurde seitlich vom Mercedes getroffen.
"Heute"

Ein 26-jähriger Syrer raste, laut Polizei mit überhöhter Geschwindigkeit und im Rahmen eines illegalen Straßenrennens, am Sonntag über den Ring. Auf Höhe der Börse überfuhr er eine rote Ampel und krachte, wie berichtet, mit seinem Mercedes gegen den BMW einer 48-jährigen Mutter. Die Frau wurde schwer verletzt und starb wenig später im Spital. Nun sitzt der Syrer in der Justizanstalt Josefstadt ein und muss am Mittwoch erstmals vor Gericht.

Bis 23.05 Uhr muss das Landesgericht Wien nämlich über den U-Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden. Unklar war gestern Abend noch, ob der Mann seinen Verteidiger beiziehen möchte und ob ein Dolmetscher vonnöten sein wird. Jedenfalls muss binnen 48 Stunden eine Entscheidung getroffen werden, diese Frist sieht das Gesetz vor.

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    Ein 26-jähriger Syrer soll laut Polizei am Sonntag gegen 19.45 Uhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit den Schottenring entlang gefahren sein und im Kreuzungsbereich mit der Wipplingerstraße das Rotlicht der dortigen Ampel missachtet haben.
    Ein 26-jähriger Syrer soll laut Polizei am Sonntag gegen 19.45 Uhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit den Schottenring entlang gefahren sein und im Kreuzungsbereich mit der Wipplingerstraße das Rotlicht der dortigen Ampel missachtet haben.
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    Wird dem U-Haft-Antrag stattgegeben, verbringt der Syrer die Zeit bis zum Abschluss der Ermittlungen und einer etwaigen Anklage wohl hinter Gittern. Wie berichtet, handelt es sich bei dem Verdächtigen um einen Wahl-Belgier, der nach eigenen Angaben in Wien nur auf Urlaub war.

    Strafverfolgung und etwaiger Prozess in Österreich

    Dennoch ist die Rechtslage klar: Ein etwaiger Prozess wird dem Mann in Wien gemacht. Würde der 26-Jährige – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – zu einer Haftstrafe verurteilt, käme er nach dem Absitzen selbiger höchstwahrscheinlich direkt in Schubhaft.