Politik

Überarbeitetes Tierschutzgesetz sorgt für Verwirrung

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:00

Für Tierschützer bleibt das Tierschutzgesetz auch nach dem Überarbeiten inakzeptabel. Bei der Veröffentlichung im Ministerrat am Mittwoch wurde deutlich, dass es lediglich marginale Verbesserungen gibt, sagt Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros von "Vier Pfoten": "Wichtige Anliegen des Tierschutzes, die in der Begutachtungsphase geäußert wurden, sind nicht berücksichtigt worden."

Für Tierschützer bleibt das auch nach dem Überarbeiten inakzeptabel. Bei der Veröffentlichung im Ministerrat am Mittwoch wurde deutlich, dass es lediglich marginale Verbesserungen gibt, sagt Indra Kley, Leiterin des Österreich-Büros von "Vier Pfoten": "Wichtige Anliegen des Tierschutzes, die in der Begutachtungsphase geäußert wurden, sind nicht berücksichtigt worden."
 

So sei der novellierte §8a ein besonderes Ärgernis: Zwar gelte das öffentliche Feilbieten von Tieren im Internet durch Private künftig explizit als illegal. Aber eine Ausnahmeregelung sorgt für Unverständnis seitens "Vier Pfoten": Ausgenommen sind beispielsweise laut Gesetzestext "die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft sowie die Suche von Interessenten für einzelne, individuell bestimmte Tiere, bei denen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können  oder dürfen…".

Indra Kley: "Das ist extrem schwammig formuliert und könnte wieder ein Schlupfloch für den illegalen Handel mit Welpen und anderen Tieren bieten. Außerdem: Wie soll diese Bestimmung in der Praxis kontrolliert werden?" "Vier Pfoten" appelliert daher an die Regierung, die vorgeschlagene Ausnahmeregelung so umzugestalten, dass sie auch tatsächlich umgesetzt werden kann. 

 

Keine Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen mehr

Als sehr problematisch sieht "Vier Pfoten" auch die De-facto-Rücknahme der Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen. Denn der Zuchtbegriff im Gesetz wurde erweitert, nun gilt auch eine „nicht verhinderte Anpaarung“ als Zucht, die von der Pflicht explizit ausgenommen ist. "Aus Sicht von "Vier Pfoten" stellt dies keine Zucht sondern vielmehr unkontrollierte Vermehrung dar, sogar Inzucht mit all ihren grausamen Folgen würde dann als Zucht gelten. Landwirten bietet die Bestimmung ein perfektes Schlupfloch: Sie brauchen sich nur als Züchter anmelden und müssen so ihre Katzen nicht mehr kastrieren lassen“, so Kley.

Für Zuchtkatzen soll laut dem überarbeiteten Gesetzestext eine Chip- und Registrierungspflicht eingeführt werden - was prinzipiell zu begrüßen ist. Die Übergangsfrist hierfür sei aber mit Ende 2018 unverhältnismäßig lange angesetzt und löse das Problem der unkontrollierten Vermehrung und somit den Beitrag unkastrierter Katzen zur Streunerkatzenproblematik nicht. 

Überdies fordern die Tierschützer eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle in Österreich gehaltenen Katzen.

 

Auch der Verkauf von Hunden und Katzen im Zoofachhandel bleibt weiterhin erlaubt - laut VIER PFOTEN ein unerträglicher Missstand, auf den die Tierschützer schon lange aufmerksam gemacht haben. Auch die Milderung der Maßnahmen gegen die Qualzucht blieb trotz heftiger Kritik im Gesetzestext.

 

Positiv sei hingegen, dass auch Würgehalsbänder ohne Stoppfunktion nun endlich als Tierquälerei gelten.

 

"Wir haben den Eindruck, dass mit dem überarbeiteten Tierschutzgesetz extrem viele Ausnahmen für Pflichten geschaffen werden, die letztendlich viel zu viel Spielraum für Interpretationen lassen und dessen korrekte Anwendung in der Praxis erschweren", sagt Kley.

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