Politik

"Überwachungspaket" wird unter die Lupe genommen

Gemäß den Plänen der türkis-blauen Koalition soll ein Sicherheitspaket mehr Überwachung von Verdächtigen ermöglichen.

Heute Redaktion
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Das Sicherheitspaket der türkis-blauen Koalition, das unter anderem die Überwachung von Skype und WhatsApp ermöglich soll, wurde von der Opposition heftig kritisiert. Die Abgeordneten der Liste Pilz sorgten im Nationalrat sogar für einen Eklat – "Heute" berichtete.

Eigentlich war keine Begutachtung geplant. Die Regierung hatte darauf verwiesen, dass der Gesetzesvorschlag auf einer Vorlage aus der vergangenen Gesetzgebungsperiode beruhe, die in Begutachtung ging und aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet wurde. Allerdings scheiterte die ÖVP damals – auch, weil sich die FPÖ gegen die Pläne stellte.

Nun doch Begutachtung

In der Aktuellen Stunde am Mittwoch mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hatte die FPÖ Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer Ausschussbegutachtung oder eines Expertenhearings signalisiert.

Das Sicherheitspaket wird nun einer Ausschussbegutachtung unterzogen. Das beschlossen die Mitglieder des Justizausschusses, der zu diesem Zweck nach dem Nationalratsplenum am Donnerstag zusammentrat.

Knapp über 250 Institutionen – von der Justiz über wissenschaftliche Institutionen und Gebietskörperschaften bis hin zu Interessensvertretungen – werden eingeladen, sich zu den vorliegenden Plänen der Regierung zu äußern. Die können zwischen 7. und 28. März eingehen und werden auf der Website der Parlamentsdirektion veröffentlicht. Die Ausschussberatungen über den Gesetzesvorschlag wurden einstimmig vertagt.

Was steckt im Paket?

Mit dem "Bundestrojaner" sollen verschlüsselte Nachrichten, etwa bei Skype und WhatsApp, in Verdachtsfällen überwacht werden. Außerdem sollen optische und akustische Überwachung ausgebaut werden. Kickl will damit sowohl das "subjektive Sicherheitsgefühl" stärken, als auch den neuen Methoden von Verbrechern etwas entgegensetzen.

Statt der Vorratsdatenspeicherung soll eine Datenspeicherung in Verdachtsfällen zum Einsatz kommen. Handywertkarten mit Prepaid-Modell müssen außerdem ab dem 1. Jänner 2019 registriert werden – die Übergangsfrist für bestehende Karten beträgt sechs Monate.

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