Eigentlich war alles besprochen: Alle offenen Überstunden und Urlaubstage werden dem Arbeitnehmer ausbezahlt – so sah es die einvernehmliche Lösung vor, die der 36-jährige Fahrer aus dem Weinviertel mit einer Gütertransportfirma, seinem Dienstgeber, vereinbart hatte. Der Fahrer wollte sich beruflich verändern und deshalb das Unternehmen verlassen.
Als er seine Gehaltsabrechnung erhielt, kam ihm der ausbezahlte Betrag aber viel zu niedrig vor. Er wandte sich an die AK, um die Abrechnung kontrollieren zu lassen.
Die AK-Experten überprüften die Abrechnung und glichen sie auch mit den sorgfältig geführten Arbeitszeit-Aufzeichnungen ab. Dabei stellte sich heraus: Es waren mehr als 60 Überstunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent und weitere mit 100 Prozent Zuschlag offen. Auch bei der Urlaubsersatzleistung – also Geld, das für noch offene Urlaubstage ausbezahlt wird – war ein Fehler passiert. Und zu guter Letzt fehlte auch ein Teil der Sonderzahlungen, also von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die Experten kontaktierten den Betrieb: "Der Dienstgeber rollte daraufhin die Abrechnung neu auf und korrigierte die Fehler. Auch die noch offenen Überstunden zahlte er korrekt nach. Für den Arbeitnehmer waren das fast 2.200 Euro, die er durch den Weg zur AK nachgezahlt bekommen hat", so AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.