Wien

Umstrittenes Heumarkt Projekt – Jetzt wurde entschieden

Die Debatte um das umstrittene Projekt am Heumarkt nimmt kein Ende. Nun hat der EuGH eine Urteil gefällt. Die Verantwortung liegt wieder in Wien. 

Heute Redaktion
Nun hat der EuGH über das weitere Vorgehen beim Heumarkt-Projekt entschieden.
Nun hat der EuGH über das weitere Vorgehen beim Heumarkt-Projekt entschieden.
Bild: Isay Weinfeld/Sebastian Murr

Das geplante Hotel am Heumarkt in der Wiener Innenstadt erhitzt die Gemüter. Die Planung läuft bereits seit 2012 und ist wegen seiner Dimensionen immer wieder Streitthema. Deshalb droht das Welterbe "Innere Stadt" immer öfter von der Liste des UNESCO-Welterbes gestrichen zu werden. 

Verwaltungsgericht gab Fall zum EuGH

In Luxemburg wurde heute entschieden, ob für das heiß debattierte Projekt in der Wiener City eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend wird. Die könnte verpflichtend sein, wenn ein geplantes Bauprojekt an einer UNESCO-Welterbestätte liegt, wie es beim Heumarkt der Fall ist. 

Dieses Argument hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs im vergangenen November ins Spiel gebracht. In der Regel folge der EU-Richter dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen, berichtet der "ORF". 

Wien muss nun Einzelfallprüfung durchführen

Im österreichischen Recht gibt es keine Kriterien oder Schwellenwerte für Standorte, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden muss. Das Verwaltungsgerecht Wien trat den Fall an den EuGH ab, weil es die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht bezweifelte.

Der EuGH hat nun entschieden, dass das Verwaltungsgericht Wien nun eine Einzelprüfung durchführen muss. Diese entscheidet anhand verschiedener Faktoren, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung schlussendlich notwendig ist. Bis diese Einzelfallprüfung allerdings vorliegt, kann es noch einige Monate dauern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2019 bereits einmal so eine Einzelfallprüfung durchgeführt und sich für eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgesprochen. Diese Entscheidung wurde zwar inzwischen wieder aufgehoben, sie könnte aber dennoch ein Indiz für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sein. 

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