Österreich

Umstrittenes Hundegesetz wurde jetzt entschärft

Heute Redaktion
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Symbolfoto eines Hundes mit Beißkorb.
Symbolfoto eines Hundes mit Beißkorb.
Bild: iStock

Bei der nö. Landtagssitzung am Donnerstag wurde das Hundehaltegesetz neu behandelt. Die Leinen- und Beißkorbpflicht bei "größeren Menschenansammlungen" gilt nun erst ab 150 Personen.

Für jede Menge Kritik hatte das neue Hundehaltegesetz in Niederösterreich gesorgt. Bemängelt wurde unter anderem die Leinen- und Beißkorbpflicht in Gaststätten, aber auch andere Probleme, die das neue Gesetz laut Hundehaltern mit sich führe – mehr dazu hier.

Am Donnerstag wurde das Gesetz im Landtag auf Antrag von Martin Schuster (ÖVP) nun erneut behandelt und "authentisch interpretiert", also quasi ergänzt. Demnach werden unter "größeren Menschenansammlungen" nun Gruppen von zumindest 150 Personen verstanden und man darf etwa in Wirtshäusern wieder zwischen Beißkorb oder Leine entscheiden – ausgenommen Listenhunde, für diese gilt beides.

"Das Gesetz ist in den Grundzügen richtig. Wir wollen die, die mit ihrem Hund in ein Wirtshaus oder zum Heurigen gehen nicht kriminalisieren. Das Zusammenleben zwischen Hund und Mensch muss geregelt werden. Ich glaube, dass das Gesetz ein vollziehbares ist", erklärte Martin Schuster vor der Abstimmung.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der ÖVP und der SPÖ angenommen. Die anderen Parteien waren dagegen. Die Neos, weil man der Meinung ist, dass das Hundehaltegesetz in Ruhe zu überarbeiten und mit den anderen Bundesländern abzustimmen wäre. Die FPÖ, weil das Gesetz nach wie vor nicht nachvollziehbar sei und der räumliche Bezug nicht berücksichtigt werde.