Politik
Uni-Gesetz-Novelle nun doch entschärft
Die geplante Einführung einer Mindeststudienleistung in der Novelle zum UG ist entschärft worden, berichtet die APA.
Geplant war, dass mit der Novelle zum Universitätsgesetz (UG) erstmals eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger vorgeschrieben wird. Demnach hätte jeder, der ab dem Wintersemester 2021/22 ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnt, in den ersten beiden Jahren mindestens 24 ECTS-Punkte in diesem Studium schaffen müsse, da andererseits die Zulassung an dieser Hochschule für zehn Jahre erloschen wäre.
Die geplante Einführung dieser Mindeststudienleistung wird nun allerdings deutlich entschärft, wie am Montag mitgeteilt wurde. Statt der ursprünglich vorgesehenen 24 ECTS sollen nun nur 16 ECTS in den ersten beiden Studienjahren notwendig sein. Zudem wird auch die vorgesehene Zehnjahressperre für das betreffende Studium auf zwei Jahre herabgesetzt, heißt es in einem Entwurf, der der Nachrichtenagentur APA vorliegt, weiter.
Ein weiterer Punkt betrifft das In-Kraft-Treten der Novelle. Statt wie zu Beginn geplant schon im Oktober dieses Jahres, soll die neue Vorgabe doch erst im Studienjahr 2022/23 greifen.
Zur Orientierung: Ein Bachelor-Studium umfasst im Regelfall 180 ECTS-Punkte. Die vorgesehene Mindeststudiendauer beträgt sechs Semester, also 30 ECTS-Punkte pro Semester. Bei einer Studienleistung von 16 ECTS alle zwei Jahre würde die Absolvierung des Studiums in diesem Tempo über 22 Jahre dauern.
Ghostwriting-Regeln verschärft
Eine weitere Änderung betrifft das Ghostwriting. Die geplanten Strafbestimmungen für das Ghostwriting werden laut der APA verschärft. Demnach werden nicht nur die Anbieter mit einer Verwaltungsstrafe rechnen müssen, sondern aufgrund eines Verweises im Verwaltungsstrafrecht auch die Auftraggeber.
Die Details hierzu sollen am Dienstag von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann und Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger (Grüne) im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben werden.