Politik

Unis: Kritik an veränderten Zugangsregeln

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Helmut Graf

Das Unterrichtsministerium hat eine umfassende Novelle zum Universitätsgesetz (UG) in Begutachtung geschickt. Teil der Novelle: die zugangsgeregelten Studien, die ohne entsprechende Regelung Ende 2015 (Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft) bzw. Ende 2016 (Humanmedizin, Zahnmedizin, veterinärmedizinische Studien) ausgelaufen wären. Für Kritik soren neue Hürden in der Eingangsphase für Studierende.

Der Begutachtungsentwurf sieht vor, dass alle derzeit bestehenden Zugangsregelungen zunächst bis zum Jahr 2021 verlängert werden. Gleichzeitig erfolgt bis zum Jahr 2020 eine Evaluierung, unter anderem hinsichtlich sozialer Zusammensetzung, Geschlecht, Herkunft und Nationalität. Die Novelle orientiert sich an den unabhängigen Expertenempfehlungen der kürzlich präsentierten Evaluierungen für eine Fortführung der bestehenden Regelungen.

Umstrittene "StEOP-Phase" wird verändert

Die Novelle sieht auch eine Zusammenführung der unterschiedlichen und komplexen legistischen Bestimmungen vor. Zudem wird, den Empfehlungen des IHS folgend, auch die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) verändert: Prüfungen können vorgezogen werden, eine höhere Zahl von Prüfungswiederholungen soll möglich werden, sowie eine Bandbreite an sogenannten ECTS-Punkten werden erforderlich, die für die StEOP-Phase zu absolvieren sind.

Kritik der ÖH

Die Studentenvertretung kritisiert den Plan des Ministeriums, die StEOP-Phase auszuweiten. Das würde weitere Hürden in den Einstieg ins Studium bedeuten, so die Befürchtung. Viele Unis würden die Phase weiter als Knock-Out-Phase gestalten, um die Zahl der Studierenden weiter zu verringern.

Verbesserungen im Studienrecht

Im Bereich des Studienrechts wird für die Studierenden das bisherige Einsichtsrecht in Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle auf  Studienwerber (im Rahmen von Aufnahmeprüfungen) ausgeweitet. Damit wird auch rasch einem jüngst ergangenen VwGH-Urteil entsprochen, das die Thematik der Aufnahmeverfahren aufgegriffen hat.

Weiters sieht der vorliegende Begutachtungsentwurf auch eine Weiterentwicklung der Entwicklungspläne der Unis vor. Bisher beschränkten sich die Regelungen vor allem auf formelle Kriterien, was eine verbindliche Vergleichbarkeit beinahe unmöglich machte und in der Vergangenheit immer wieder vom Rechnungshof thematisiert wurde. Die Geltungsdauer wird sechs Jahre betragen, bis spätestens 2017 müssen die Unis die Pläne vorlegen.

Klarstellungen wird es auch bei der Aufgabenverteilung im Gefüge Rektorat-Senat-Universitätsrat geben. So werden die Unvereinbarkeitsbestimmungen bei der Mitgliedschaft in Universitätsräten erweitert und erstmals wird es eine "cooling-off-Phase" von vier Jahren für Ex-Rektoren geben, in der diese nicht im Universitätsrat tätig sein dürfen. Für die Tätigkeit in diesem Gremium wird das Wissenschaftsministerium eine Vergütungsobergrenze festlegen, wobei die unterschiedlichen Unigruppen berücksichtigt werden können. Die Regelungen für den Universitätsrat gelten ab der neuen Funktionsperiode im März 2018.