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Unruhen und schlechte Hotels ärgern Urlauber

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Die Arbeiterkammer hat untersucht, worüber sich Reisende im Urlaub 2014 am meisten beschweren. Stornos wegen politischer Unruhen, mangelhafte Unterkünfte und Lärm sind die größten Ärgernisse.

waren Stornos und Flug-Chaos die größten Aufreger.

Fast jeder vierte Urlauber ließ sich bei der Arbeiterkammer in punkto Reisestornos oder Umbuchungen im Zuge von politischen Unruhen oder Hochwasser beraten. 22 Prozent waren mit der Unterbringung oder anderen Mängeln unzufrieden. Dabei ging es meist um desolate und abgewohnte Zimmer und Lärm durch Flugzeuge und Feste. In einem Fall hatten Urlauber auf einer Kreuzfahrt lästige Begleiter in Form von Wanzen in ihrer Kabine.

Streit um unpünktliche und gestrichene Flüge

Jeder Fünfte ärgerte sich über seinen verspäteten oder gestrichenen Flug. Die geltend gemachten Entschädigungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung wurden mehrfach von den Fluglinien verweigert - meist mit dem Hinweis auf technische Gebrechen. Teilweise reagierten die Airlines gar nicht auf die Forderungen der KundInnen. Klagen gab es auch über beschädigtes Gepäck.

Was sonst noch die Gemüter erhitzte: Die Preise machten Probleme: So waren etwa bei Onlineportalen die Angaben intransparent, oder es gab Zuschläge, die erst nach der Buchung ersichtlich waren. Auch Leistungsänderungen knapp vor der Abreise sorgten für Kritik - Odessa etwa wurde wegen der politisch prekären Lage in der Ukraine als Ausflugsziel gestrichen. Die Alternative konnte aus Sicht der UrlauberInnen nicht mithalten. Weitere Verbraucherprobleme gab es mit den Online-Buchungsportalen - Doppelbuchungen oder Buchungen, die nicht an die Fluglinien weitergeleitet wurden.

Zwei Drittel der Buchungen online

Untersucht wurden die Anfragen von Mitte Juni bis Mitte Juli. Von den 153 Anfragen (2013: 210) hatten 59 VerbraucherInnen (39 Prozent) eine Pauschalreise gebucht. Die Buchungen erfolgten in zwei Drittel der Fälle online. Die Anfragen bezogen sich vor allem auf die Reiseorte Israel, Spanien und Italien.

Das sollten Sie bei Beschwerden beachten:


Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief geltend. Auf der finden Sie einen Musterbrief.
Lassen Sie sich bei Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Die Preisminderung sollte bar ausbezahlt werden. Orientierung bietet die .
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
Sicher ist sicher - für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.