Österreich

Unteroffizier ließ Rekruten bei sich Boden verlegen

Heute Redaktion
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Bild: Jelio-Anton Stefanov

Ein Unteroffizier des Bundesheers ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Vizeleutnant hatte sich am 10. Oktober 2012 mit drei Rekruten ins Weinviertel begeben, wo die Burschen den Fußboden in seinem Eigenheim verlegen sollten.

sollten.

Er selber sei "aus beruflichem Stress" nicht dazu gekommen, machte der 49-Jährige vor Richter Christian Gneist geltend. Weil er in Wien an drei verschiedenen Dienstorten stets bis weit in den Abend hinein beschäftigt gewesen sei, "ist daheim nix weiter gegangen. Da hab' ich von meiner Frau auch einen Druck gehabt."

Um die Ehefrau milde zu stimmen, beorderte der Vizeleutnant schließlich einen Rekruten während der Dienstzeit zu sich nach Hause, von dem er wusste, dass dieser als gelernter Tischler die ausstehenden Arbeiten verrichten konnte. Einen weiteren Wehrmann nahm er als Handlanger mit, ein Dritter diente als Fahrer, weil in einem Baumarkt auch noch der Laminatboden gekauft werden musste.

Nach anonymen Hinweis aufgeflogen

"Ich weiß nicht, welcher Teufel mich geritten hat. Ich weiß, dass ich Scheiße gebaut habe", gab sich der mittlerweile vom Dienst suspendierte Unteroffizier zerknirscht. Die Aktion hatte sich in keinster Weise für ihn bezahlt gemacht: Keine zehn Minuten, nachdem die Rekruten zu "hackeln" begonnen hatte, erreichte den Vizeleutnant ein Anruf. Seine Vorgesetzten hatten durch einen anonymen Hinweisgeber von der Sache Wind bekommen, der Vizeleutnant wurde unverzüglich zurück nach Wien beordert.

Weil er während der Rückfahrt den Rekruten, denen er als Gegenleistung eine Dienstfreistellung für den folgenden Tag versprochen hatte, noch einschärfte, sie sollten auf allfällige Fragen angeben, man habe nur in einem Baumarkt eine Sicherheitstür für die Kaserne besorgen wollen, wurde der Angeklagte zusätzlich wegen versuchter Bestimmung zur Falschaussage schuldig erkannt. Mit der über ihn verhängten Strafe war er einverstanden. Das Urteil ist rechtskräftig. Ob er beim Bundesheer eine berufliche Zukunft hat, muss ein Disziplinarverfahren klären.