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Ups! Radarboxen sind für Elektroautos blind

Heute Redaktion
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Für E-Autos gibt es eine Ausnahme bei der IG-Luft-Geschwindigkeitsbegrenzung.
Für E-Autos gibt es eine Ausnahme bei der IG-Luft-Geschwindigkeitsbegrenzung.
Bild: picturedesk.com

E-Autos brauchen den "IG-Luft-Hunderter" nicht beachten. So will es Verkehrsminister Hofer. Nur: Das Radar erkennt die grünen Kennzeichen nicht – automatische Strafen für E-Autos nicht ausgeschlossen.

"Schildbürgerstreich bei der Ausnahme von E-Autos von der IG-Luft-Geschwindigkeitsbegrenzung": Unter diesem Titel hat die SPÖ im Bundesrat eine Anfrage an Verkehrsminister Hofer (FP) gestellt. "Schildbürgerstreich" trifft's in diesem Fall wirklich.

Denn: Die grünen Nummernschilder der E-Autos

machen Probleme. Radarfotos werden nämlich nur schwarzweiß aufgenommen. "Daher kann die grüne Schrift der Kennzeichentafeln auf den Autos nicht erkannt werden", so Hofer in der Beantwortung.

Herausfiltern von E-Autos

Grüne Kennzeichen gibt es seit 3. April 2017, da war noch Jörg Leichtfried (SPÖ) Verkehrsminister. Folge des "Blindflugs": Kennzeichen müssen mühsam mit den Daten der Zulassungsevidenz, wo die Antriebsart und auch die Art der Kennzeichentafel hinterlegt sind, abgeglichen werden. Nur so können E-Autos herausgefiltert werden.

Das wiederum erfordere "EDV-technische Änderungen in den Erfassungs- und Anzeigeprogrammen des Bundesministeriums für Inneres", so Hofer. "Daran wird mit Hochdruck gearbeitet."

Ob die Ausnahme von der Geschwindigkeitsbegrenzung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit evaluiert wird, gibt Hofer nicht preis. Das IG-Luft-Gesetz falle in die Kompetenz des Nachhaltigkeitsministeriums.