Österreich

Urlaub im Hochrisiko-Land Kroatien – was im Job droht

Viele zieht es an den Strand – etwa an die Adria. Aber hat ein Urlaub in einem Hochinzidenzgebiet wie Kroatien Konsequenzen im Job? Wir klären auf.

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Im Bild: Dubrovnik, ein beliebtes Urlaubsziel vieler. 
Im Bild: Dubrovnik, ein beliebtes Urlaubsziel vieler. 
PIXSELL / EXPA / picturedesk.com

Am Mittwoch sind in Österreich die großen Öffnungsschritte in Kraft getreten. Neben Gastronomie, Kultur und Sport gibt es auch im Tourismus wesentliche Lockerungen. Somit gibt es seit 19.05. neue Einreisebestimmungen. Ähnlich wie Österreich haben weitere europäische Länder ihre Einreisebeschränkungen gelockert. Dennoch gibt es einige Staaten, die nach wie vor keine touristischen Einreisen erlauben oder eine Quarantäne vorschreiben. (Alle Infos dazu findest du hier >>)

Neue Einreiseverordnung 

Wie zuletzt Gesundheitsminister Mückstein erläuterte, gehen in vielen Staaten die Infektionszahlen zurück, weshalb parallel zu den Öffnungsschritten in Österreich auch Erleichterungen bei der Einreise umgesetzt werden konnten. "Dreh- und Angelpunkt auch dieser Verordnung ist der 3G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung." Eine Quarantäne-freie Einreise ist aber nur für Niedriginzidenz-Länder möglich.

Es ist daher zu bedenken, dass bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten weiterhin eine Quarantäne anzutreten ist, für Virusvariantenstaaten gelten nochmals strengere Regeln. (Die Quarantäne-Regeln im Überblick >>) Demnach ist bei der Rückkehr aus Kroatien – einem äußerst beliebten Urlaubsziel der Österreicher – eine Heimquarantäne Pflicht. Das Westbalkan-Land zählt nämlich zu den Hochrisikoländern.

Urlaub in Kroatien?

Wer sich aber an bestimmte Regeln hält, kann dennoch dorthin verreisen. Kroatien selbst verlangt bei der Einreise die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt) bzw. den Nachweis über eine überstandene Infektion. Ebenso akzeptiert wird ein Impfnachweise, wobei hier gilt: Erste Teilimpfung vor mehr als 14 Tagen durchgeführt oder vollständige Impfung.

Aber hat ein Kroatien-Urlaub Konsequenzen im Job? Darf man überhaupt in ein Hochrisiko-Gebiet reisen? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern den Urlaub in Kroatien nicht verbieten. Die Wahl des Urlaubslandes ist nämlich eine persönliche Entscheidung. Hierfür benötigt man keine Erlaubnis.

Krankenstand im Falle einer Ansteckung? 

Sofern man sich im Kroatien-Urlaub aber mit Corona ansteckt, gilt folgendes:

Normaler Krankenstand: Wer auch in Kroatien dieselben Sicherheitsmaßnahmen einhält wie in Österreich (also Tragen einer FFP2-Maske, Einhaltung des 2-Meter-Abstands, Händewaschen), sich aber dennoch mit Corona infiziert, kann ganz normal in Krankenstand gehen. 

Verweigerung der Fortzahlung: Ist dem aber nicht so und eine Infektion ist selbst verschuldet, so kann der Arbeitgeber die Fortzahlung im Krankenstand verweigern. Nachweisen lässt sich dies beispielsweise, wenn Videos oder Fotos von ausgelassenen Partys ohne Maske etc. in den sozialen Medien hochgeladen werden. 

Sofern sich ein Mitarbeiter im Kroatien-Urlaub mit Corona infiziert, wird dem Arbeitgeber die Fortzahlungen im Krankenstand vom Staat allerdings nicht ersetzt. Bei einer Ansteckung in Österreich bekommt das Unternehmen die Fortzahlungen nämlich erstattet. 

Rückkehr aus Kroatien

Wie bereits erwähnt, zählt Kroatien zu den Hochrisikoländern. Laut der neuen Verordnung gilt bei der Einreise aus Hochinzidenzstaaten folgendes: 

➤ Bei der Einreise ist ein 3G-Nachweis (getestet, genesen, geimpft) vorzulegen. Wird kein Nachweis mitgeführt, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test in Österreich nachzumachen.

➤ Geimpfte oder genesene Personen müssen bei Einreise aus Risikostaaten keine Quarantäne antreten, getestete sehr wohl – für die Dauer von zehn Tagen. Diese kann ab dem fünften Tag nach der Einreise (Tag der Einreise = 0) mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beendet werden.

 Achtung: Die Quarantäne muss im Urlaub mit eingeplant werden. Sprich: Auch dafür sind Urlaubstage zu verbrauchen.

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