Coronavirus

Corona-Hammer! Einreise aus Serbien, Bosnien verboten

Mit der neuen Einreiseverordnung entfällt für zahlreiche Länder die Quarantäne. Brisant: Ungeimpfte Urlauber müssen nach Kroatien-Trip in Isolation. 

Leo Stempfl
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Grenzkontrollen zu Deutschland (Symbolbild)
Grenzkontrollen zu Deutschland (Symbolbild)
Robert Schmiegelt / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Nun ist es fix: Am Mittwoch tritt die neue Einreiseverordnung in Kraft. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erklärt: "In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen."

"Dreh- und Angelpunkt auch dieser Verordnung ist der 3-G-Nachweis: Für jede Art der Einreise ist der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung Voraussetzung." Unterschieden wird aber bei der Quarantäne. Nur bei Einreise aus manchen Ländern hat man sich zwingend abzusondern. So oder so muss man sich maximal 72 Stunden vor Einreise unter entry.ptc.gv.at registrieren.

Staaten mit geringem Infektionsgeschehen

Aus Staaten, in denen die Inzidenz entsprechend niedrig ist, kann man auch zu touristischen Zwecken und ohne Quarantäne einreisen. Grundsätzlich gilt der 3-G-Nachweis, doch der Test kann auch innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Ein Impf-Pass muss auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, gleiches gilt für das ärztliche Attest über eine überstandene Infektion.

Folgende Staaten stehen auf der "Anlage A", also der Liste mit den Staaten, für die die Quarantäne entfällt: Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan.

Risikostaaten

Strengere Regeln gelten für eben sogenannte Risikostaaten, die auf der Anlage B1 zu finden sind. Geimpfte oder Genesene müssen keine Quarantäne antreten, Getestete aber sehr wohl. Diese kann ab Tag 5 nach der Einreise (Tag der Einreise = 0) mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beendet werden.

Auch ohne Test ist hier die Einreise möglich, innerhalb von 24 Stunden hat man diesen nachzuholen. In Quarantäne muss man aber ohnehin. Auf der Liste stehen: Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern.

Virusvariantenstaaten

Aktion scharf gilt nach wie vor für die Virusvariantenstaaten laut Anlage B2. Im Wesentlichen dürfen nur österreichische Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Auch die Einreise aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik ist möglich.

Für diese ist zwingend ein PCR-Test erforderlich. Auch eine Impfung oder überstandene Infektion befreit davon nicht. Auf dieser Liste stehen derzeit Brasilien, Indien und Südafrika. Das Landeverbot wurde deswegen auch bis 6. Juni verlängert.

Alle anderen Staaten

Viele Länder fehlen auf dieser Liste etwa – so zum Beispiel auch Bosnien und Serbien. Die Einreise ist grundsätzlich untersagt und wie bisher nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen etwa Arbeits- oder Studienzwecke, aber auch wer in Österreich lebt, dort seinen Wohnsitz oder sogar die Staatsbürgerschaft hat, ist davon ausgenommen.

Die Einreiseregeln entsprechen dann jenen der Risikostaaten. Heißt: Genesen, geimpft oder mindestens fünf Tage in Quarantäne.

Generell bleiben die Ausnahmen für Pendler (z.B. Deutschland) weiter aufrecht. Auch Kinder ab zehn Jahren müssen getestet werden.