Coronavirus

Wer nach Balkan-Trip in Quarantäne muss und wer nicht

Die neue Einreise-Verordnung stiftet Verwirrung. "Heute" klärt auf, wer in Quarantäne muss – und wer nicht.

Leo Stempfl
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Rückreisen vom Balkan
Rückreisen vom Balkan
picturedesk.com

Mit den Öffnungen am 19. Mai kommt auch eine neue Einreise-Verordnung. Mit Mittwoch, 0 Uhr tritt sie in Kraft, Montagabend wurde sie schließlich veröffentlich. Details gab Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bereits wenige Stunden zuvor per Aussendung bekannt.

In der Verordnung werden Staaten grundsätzlich in mehrere Kategorien unterteilt: Jene mit geringem Infektionsgeschehen, Risikostaaten, Virusvariantenstaaten und alle anderen Staaten. So sind Italien und Deutschland auf der Liste mit geringem Infektionsgeschehen, Kroatien etwa gilt als Risikostaat.

Mit keinem Wort erwähnt werden aber Länder wie Serbien oder Bosnien. Per Definition ist die Einreise also verboten. Doch es gibt Ausnahmen. Welche Regeln für welches Land und welche Reisende gilt, soll an dieser Stelle erklärt werden.

EU

Als Länder mit geringem Infektionsgeschehen gilt ein großer Teil der Länder der Europäischen Union. Dazu zählen auch Deutschland, Rumänien, und die Slowakei. Von hier kann man auch zu touristischen Zwecken und ohne Quarantäne einreisen.

Grundsätzlich gilt der 3-G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen), doch der Test kann auch innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden. Ein Impf-Pass muss auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, gleiches gilt für das ärztliche Attest über eine überstandene Infektion.

Kroatien, Ungarn und Co.

Einen Sonderfall stellen Kroatien, Rumänien, Ungarn, Slowenien, Tschechen und Ungarn dar. Wer nicht bereits geimpft oder genesen ist, muss bei der Rückkehr mindestens fünf Tage in Quarantäne. Alle anderen brauchen einen negativen Test – oder können diesen innerhalb von 24 Stunden nach Einreise nachholen.

So oder so muss man dann mindestens fünf Tage in Quarantäne. Wer dann immer noch negativ ist, kann diese verlassen. Tag Nummer 1 ist dabei jener nach der Einreise. Aktuell zählen dazu auch Bulgarien, Estland, Frankreich, Niederlande, Schweden und Zypern.

Serbien, Bosnien und Türkei

Unter die sonstigen Staaten fallen alle restlichen Länder des Westbalkans, also Serbien, Bosnien, Albanien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und auch die Türkei. Rückkehrern aus ist diesen Ländern "ist die Einreise zu untersagen", heißt es im Verordnungstext. Doch es gibt weitreichende Ausnahmen. Neben den vom Gesundheitsministerium angeführten "Arbeits- oder Studienzwecken" zählt auch, wer einen engen Bezug zu Österreich hat.

Dazu zählt etwa ein Wohnsitz in Österreich, aber auch wer sogar den österreichischen Pass hat, kann aus diesen Ländern einreisen. Wer also die Großeltern in Serbien besucht, darf natürlich auch wieder nach Österreich zurückreisen. Oma und Opa werden an der Grenze aber wohl aussteigen müssen.

Dabei gelten nach Überschreitung der Grenze dieselben Regeln wie bei Einreise aus Risikoländern. Heißt: Geimpfte oder Genesene müssen keine Quarantäne antreten, Getestete aber sehr wohl. Diese kann ab Tag 5 nach der Einreise (Tag der Einreise = 0) mit einem neuerlichen negativen Testergebnis beendet werden. Auch ohne Test ist hier die Einreise möglich, innerhalb von 24 Stunden hat man diesen nachzuholen.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com