Sabine S. (Name geändert, Anm.) blieb lange an ihrem Arbeitsplatz – und zwar sechs Jahre. Sie war geringfügig angestellt, die Urlaubstage, die ihr zugestanden hätten, nahm sie nie in Anspruch. Nach einer Arbeitgeber-Kündigung fiel jedoch auf: Dafür hatte es nie eine Ersatzleistung gegeben. Die AK Wien sah sich das genauer an.
Keinen einzigen Tag Urlaub hatte Sabine sich während ihrer Zeit bei ihrem Arbeitgeber genommen. Bei der Abrechnung schien das ihrem Chef wohl nicht aufgefallen zu sein. Sabine ließ die Rechnung bei der AK kontrollieren und schnell wurde klar: Sie hatte zwar keinen Urlaub konsumiert, aber auch im Rahmen der Endabrechnung keine Urlaubsersatzleistung – also Geld – für den nicht verbrauchten Urlaub bekommen.
Erst eine Intervention der AK bei ihrem ehemaligen Chef zeigte Wirkung: Sabine S. bekam ihren vollen Urlaub nachgezahlt. Die Summe lässt sich sehen: Es handelt sich insgesamt um knapp 3.300 Euro.
AK Jurist Michael Winkler klärt auf: "Für geringfügig Beschäftigte gelten die gleichen Rechte wie für alle anderen, die in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Dazu gehört natürlich auch das Recht auf Urlaub, aber auch Pflegefreistellung, Entgeltfortzahlung im Krankenstand und vieles mehr. Die AK berät alle Arbeitnehmer:innen bei Fragen!"