Krankenstand statt Pulverschnee! Ein Mann aus Deutschland wollte trotz Corona-Pandemie im Jahr 2020 nicht auf seinen bereits gebuchten Skiurlaub in Ischgl (T.) verzichten. Der Deutsche fragte vor seiner Anreise beim Tourismusverband nach, wie die Lage vor Ort wäre. Es sei alles in Ordnung, er könne unbesorgt anreisen, teilte ihm ein Mitarbeiter laut "Presse"-Bericht am Telefon mit. Es gebe keine Einschränkungen und keine Infektionsgefahr. Erkrankte Isländer hätten sich nicht in Ischgl sondern erst beim Heimflug mit dem Virus angesteckt.
In Wirklichkeit dürfte genau das Gegenteil der Fall gewesen sein. Der kleine Ort in den Tiroler Alpen war damals ein Corona-Hotspot. Der Deutsche wedelte aufgrund der beruhigenden Worte direkt ins Infektionsgebiet, feiert in Aprés-Ski-Lokalen. Als es im Ort immer mehr Infektionen gab, reiste der Mann nach vier Tagen ab – und wurde selbst positiv auf Corona getestet.
Der deutsche Urlauber verlangte Schadenersatz vom Tourismusverband. Bei einer korrekten Aufklärung über die Lage vor Ort wäre er nicht angereist. Die Gerichte in erster und zweiter Instanz ließen den Urlauber abblitzen. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) gab ihm recht. Der Tourismusverband hafte für erteilte Auskünfte. Aufgrund der Infektionslage wäre Vorsicht geboten gewesen, diese wurde aber völlig ignoriert. Es wurde der Eindruck totaler Gefahrlosigkeit vermittelt – dieser war nachweislich falsch.
Der Verband haftet auch für die Fahrlässigkeit seines Mitarbeiters. Der OGH schickte die Causa zurück an den Start. Der Urlauber muss beweisen, dass er die Reise im Falle einer korrekten Auskunft wirklich abgesagt hätte – nun geht der Streit von vorne los.