Die Berge in der Schweiz waren vor Kurzem Herrn A.s Ziel. Vor der Abreise kaufte er sich noch wie schon bei seinem Mobilfunk-Anbieter ein Wochenpaket für Aufenthalte außerhalb der EU.
Vor dem Schlafengehen verschickte er noch ein paar Messages. In der Früh das böse Erwachen: Die Roaming-Kosten hatten sich auf satte 16.413,55 Euro summiert.
Offenbar war der Datenfluss nach Überschreiten der erworbenen Menge nicht gestoppt worden. Auch die rechtlich vorgeschriebene Sperre beim Erreichen von 60 Euro hatte nicht gegriffen. Und das obwohl am Handy um 0.26 Uhr entsprechende Benachrichtigungen eingegangen waren.
A. fiel aus allen Wolken, brach seinen Urlaub ab und rief bei der Kunden-Hotline an. Dort wurde er ersucht, sein Problem per Mail zu schildern.
Für den Oberösterreicher war die Situation sehr belastend, er suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Konsumentenschützer forderten den Anbieter umgehend auf, die Forderung auf maximal 60 Euro zu korrigieren.
Denn: Eine Sperre muss per Gesetz derart drastische Belastungen verhindern. Bei höchstens 120 Euro ist üblicherweise Schluss, so die Experten.
Dann das große Aufatmen: Das Unternehmen meldete sich noch am selben Tag. Der gesamte Betrag über 60 Euro wurde gutgeschrieben.
Der bekannte Erlebnis-Anbieter Jollydays ist pleite. Für Tausende Kunden ein Schlag ins Gesicht: Sie zittern jetzt um ihre Gutscheine.
Ein Rechtsanwalt, der als Masseverwalter fungiert, muss entscheiden, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Da während des Konkursverfahrens einzelne Gläubiger nicht bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen, ist die Einlösung von einzelnen Gutscheinen nicht möglich.