Österreich

Urteil: Brauerei muss fremdes Bier ausschenken

Heute Redaktion
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Einen skurrilen Bier-Streit mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs gibt es laut "ORF Oberösterreich" im Innviertel. Der Braugasthof der Brauerei Baumgartner muss Bier ausschenken - und zwar das der Konkurrenz und darf das eigene nicht anbieten. Kurz vor dem Verkauf der Brauerei an Baumgartner wurde nämlich ein Vertrag mit Stiegl abgeschlossen.

Einen skurrilen Bier-Streit mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs gibt es laut "ORF Oberösterreich" im Innviertel. Der Braugasthof der Brauerei Baumgartner muss - und zwar das der Konkurrenz und darf das eigene nicht anbieten. Kurz vor dem Verkauf der Brauerei an Baumgartner wurde nämlich ein Vertrag mit Stiegl abgeschlossen.

Die Brauerei Baumgartner hatte den Rieder "Braugasthof Kellerbräu" gekauft und wollte eigentlich das hauseigene Bier ausschenken. Doch die Pächterin des Gasthofs, der von Baumgartner mitübernommen wurde, hatte zwei Monate vor dem Verkauf des Gasthofs einen Vertrag mit der Salzburger Stieglbrauerei abgeschlossen. Die Brauerei Baumgartner kündigte die Pächterin, doch damit war das Stiegl-Problem nicht gelöst.

Die Pächterin klagte laut "ORF" nämlich auf Einhaltung ihres Pachtvertrages und der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof. Dieser entschied nun in Kurzfassung, dass die Pächterin nicht gekündigt werden dürfe und auch ihre abgeschlossenen Verträge gültig seien.

Besonders bitter: Das heißt nun nicht nur, dass die Brauerei Stiegl-Bier ausschenken muss. Vielmehr sind solche Verträge bis zu 15 Jahre gültig und verhindern, dass gleichzeitig andere Biere angeboten werden dürfen. Die Brauerei darf also nicht einmal das eigene Bier neben Stiegl auf den Tisch bringen.