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Urteil: Dashcams in Autos bleiben illegal

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Selbst Armaturenbrett-Kameras, die nur kurze Clips vom Verkehrsgeschehen abspeichern, sind grundsätzlich verboten. Das urteilte der Verwaltungsgerichtshof nach der Beschwerde eines Wieners.

Die Höchstrichter haben entschieden: Hierzulande dürfen auch jene Dashcams nicht benutzt werden, die die Daten alle 60 Sekunden überschreiben und nur bei starker Erschütterung sowie auf Knopfdruck kurze Clips dauerhaft abspeichern. Anlass für den Spruch war die Bemühung eines Wiener Unternehmers, eine Genehmigung für besagten Cam-Typ zu erhalten.

Dabei kritisierten die Richter in erster Linie die Möglichkeit zur manuellen Aufnahmesteuerung. Was heißt das jetzt? Folgt man dem Urteil, könnten rein via Crashsensor gesteuerte Dashcams zulässig sein. Bis zur Klärung gilt aber: Der Einsatz kann (Fälle gibt es noch keine) mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Allerdings sind die Aufnahmen laut ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka zum Beweis der eigenen Unschuld vor Gericht zulässig.

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