Österreich

Urteil im Eisenstangen-Prozess: 20 Jahre Haft

In Wien ging am Mittwoch der Prozess gegen jenen 42-Jährigen zu Ende, der Ende Dezember zwei Frauen mit einer Eisenstange attackiert haben soll.

Heute Redaktion
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Im Fall des "Eisenstangen"-Prozesses fiel am Dienstagnachmittag ein rechtskräftiges Urteil. Der 42-Jährige wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet.

Ende Dezember 2018 soll der Angeklagte zwei Frauen in Wien mit einer Eisenstange bzw. einem Maurerhammer attackiert haben. Die Frauen überlebten, weshalb sich der Angeklagte nur wegen versuchten Mordes verantworten musste. Mildernde Berücksichtigung im Urteil fand der Umstand, dass der 42-Jährige ein Geständnis ablegte.

Mann leidet unter Persönlichkeitsstörung

Ein Gutachten attestierte dem Verurteilten eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung. Erschwerend wertete das Gericht die Vorstrafen und die brutale und heimtückische Begehung der Taten.

Als Motiv für seine erste Tat in der Nacht auf den 31. Dezember gab der Täter sexuellen Frust an. Mehrmals sei er in jener Nacht Frauen mit dem Fahrrad gefolgt, sei aber zu feig gewesen diese auch anzusprechen. Dem späteren Opfer folgte der Täter unbemerkt bis kurz vor ihre Wohnung in der Margaretenstraße (Wien-Wieden).

Dort drosch er dann gegen 5:00 Uhr mit einer Eisenstange auf die Frau ein, stahl ihre Geldbörse und wollte Geld beheben. Weil das nicht gelang, kehrte er an den Tatort zurück. Dort angekommen sah er, wie er die Frau zugerichtet hatte und setzte einen Notruf ab. Bei den eintreffenden Einsatzkräften gab sich der Mann als Zeuge aus.

Zweite Attacke tags darauf

Nur einen Tag später überfiel der Mann im Resselpark (Wien-Wieden) eine 36-Jährige. Ihn habe geärgert, dass die Frau ihn "deppert angeschaut" habe. Er schlug ihr mit einem mitgebrachten Maurerhammer auf den Kopf. Trotz schwerer Verletzungen gelang der Frau, die mehrmals stürzte, die Flucht.

Laut Gutachten war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Gleichzeitig wurde dem 42-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Deswegen wurde auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Der Verurteilte war übrigens erst am 9. Mai 2018 aus dem Gefängnis entlassen worden. Dort hatte er eine vierjährige Haftstrafe wegen schweren Einbruchsdiebstahls abgesessen. Insgesamt weist der Mann vier Vorstrafen, alle wegen Vermögensdelikten, auf.

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