Österreich

Urteil Mord: Muss Wienerin keinen Tag in Haft?

Heute Redaktion
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"Wollte ihn erlösen": Renate E. in einer Prozesspause.
"Wollte ihn erlösen": Renate E. in einer Prozesspause.
Bild: Denise Auer

Es war keine Sterbehilfe, sondern Mord: So richteten die Geschworenen über jene Wienerin, die bei ihrem Freund im AKH den Beatmungsschlauch gezogen hatte. Trotz des harten Urteils erwartet sie Milde.

Die 53-Jährige habe "im Rausch, im Alkoholsuff Unfug getrieben und einen absurden Mord begangen", donnerte gestern am letzten Prozesstag des Verfahrens Staatsanwalt Martin Ortner in Richtung der Angeklagten.

Wunsch des Geliebten

Wie berichtet, hatte Renate E. nach Unmengen Wodka ihrem todkranken Freund (70) die lebenserhaltenden Schläuche entfernt. Beim Prozess bestand sie auf ihrer ursprüngliche Aussage nach der Tat:

"Wenn ich nur noch rumliege wie ein Stückerl Geselchtes, dann zieh den Stecker", soll ihr Geliebter sie gebeten haben, als es ihm noch besser ging.

Hartes Urteil

Im AKH habe sie ihm dann helfen wollen, "würdig zu sterben". Das ließ Staatsanwalt Ortner nicht gelten: Da der 70-Jährige zum Tatzeitpunkt im Koma lag, habe er keinen konkreten Willen mehr äußern können. Diese Ansicht teilten auch die Geschworenen und sprachen die Wienerin nach minimaler Beratungszeit mit 7:1 Stimmen "schuldig des Mordes".

Unter Anwendung des "außerordentlichen Milderungsrechts" erhielt die bisher Unbescholtene jedoch nur drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt (nicht rechtskräftig). Im günstigsten Fall bekommt die 53-Jährige eine Fußfessel, muss keinen Tag ins Gefängnis.