Politik

Urteil: Vergleich zwischen Hitler und Strache zulässig

Heute Redaktion
14.09.2021, 14:26

In einem Facebook-Posting hat ein DJ mit 450.000 Followern im Juni FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit Adolf Hitler verglichen. Strache brachte daraufhin Privatklage wegen Beleidigung ein. Aber: Der Richter entschied, dass es in diesem speziellen Fall ein legitimer Vergleich sei und "das muss sich Herr Strache gefallen lassen", berichtet "Der Standard". R. wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.

In einem Facebook-Posting hat ein DJ mit 450.000 Followern im Juni FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit Adolf Hitler verglichen. Strache brachte daraufhin Privatklage wegen Beleidigung ein. Aber: Der Richter entschied, dass es in diesem speziellen Fall ein legitimer Vergleich sei und "das muss sich Herr Strache gefallen lassen", berichtet "Der Standard". R. wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.

Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war der Amoklauf in Graz im Juni. Weil R. erbost war über Straches Text, dass ein religiöser, terroristischer Hintergrund für die Bluttat nicht ausgeschlossen sei, obwohl die Behörden dies verneint hatten, bastelte er eine Fotomontage. Angeheizt war die Reaktion auch durch viele Mordwünsche auf Straches Facebook-Seite.

Die Montage, die er auf seinem Privatprofil mit 3.000 Freunden teilte, trug den Titel "Kein Respekt für Volkshetzer" und zeigte oben Strache, unten Hitler. Dass der DJ dies nicht mit seinen 450.000 Fans teilte, trug zum Urteil bei. "Wenn man auf Minderheiten losgeht, um Stimmen zu gewinnen, ist es ein legitimer Vergleich. Beide hetzen", erklärte R. laut Bericht dem Richter.

Er folgte schließlich der Version der Verteidigung und begründete: "Sie haben das wohlüberlegt formuliert." Statt der strafrechtlich relevanten Formulierung "Volksverhetzer" habe der DJ nämlich "Volkshetzer" geschrieben. "Herr Strache liefert dafür laufend ein Tatsachensubstrat", so der Richter.

Das nicht rechtskräftige Urteil: Freispruch, mit dem Nachsatz: "Das muss sich Herr Strache gefallen lassen."

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