Österreich

Urteil zur aktiven Sterbehilfe ist gefallen

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung getroffen. Das Urteil zum (Nicht)Verbot der Sterbehilfe ergeht jedoch erst schriftlich.

Jochen Dobnik
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In der Schweiz und Deutschland erlaubt - kippt das Sterbehilfe-Verbot jetzt auch in Österreich?<br>
In der Schweiz und Deutschland erlaubt - kippt das Sterbehilfe-Verbot jetzt auch in Österreich?
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Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der "Tötung auf Verlangen" und vor allem der "Mitwirkung am Selbstmord" kippen. Die Entscheidung ergeht jetzt schriftlich.

"Wir sind zuversichtlich, dass der VfGH den Anträgen – im Sinne der vielen Betroffenen bzw. der Antragsteller - zustimmen wird. Die Situation erinnert an die Einführung der Fristenlösung und der Abschaffung der Strafbestimmungen für Homosexualität.  Was damals als große Aufregung inszeniert wurde ist heute längst zivilisatorischer Normalzustand - der allenfalls noch religiöse Fundamentalisten aufregt", so Wolfgang Obermüller, Politiksprecher der Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL).

Unmittelbar vor der am Donnerstag anstehenden öffentlichen Verhandlung haben Österreichs Bischöfe, darunter Bischofskonferenz-Vorsitzender Erzbischof Lackner und Kardinal Schönborn, und weitere kirchliche Vertreter eindringlich vor einer Lockerung des geltenden Verbots gewarnt. Auch die Evangelische Kirche, der Seniorenbund und die Diakonie Österreich sprechen sich für die Beibehaltung des Verbots der aktiven Sterbehilfe aus.

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