Antrag jetzt möglich

Urteile aufgehoben – wer jetzt Entschädigungen bekommt

Ab Donnerstag können Homosexuelle die wegen alter Gesetze verurteilt wurden oder Nachteile erfahren haben Entschädigungen beantragen. 

Newsdesk Heute
Urteile aufgehoben – wer jetzt Entschädigungen bekommt
Justizministerin Alma Zadić bei der Präsentation der Details
Antonio Nedić / BMJ

Mit dem heutigen 1. Februar ist es endlich so weit: Wer in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder sogar verurteilt wurde, kann nun eine Entschädigung beantragen. Entschädigt (finanziell) und voll rehabilitiert wird nicht nur, wer tatsächlich in Haft genommen wurde, sondern auch Menschen, die schwerwiegende soziale Nachteile wie den Verlust ihrer Arbeitsstelle erlitten haben.

Konkret werden alle Urteile aufgehoben, die aufgrund von Strafbestimmungen erlassen wurden, bei denen entsprechendes heterosexuelles Handeln nicht strafbar war.  Betroffene Personen erhalten Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro pro aufgehobenem Urteil bzw. 500 Euro für jedes eingeleitete und später eingestellte Ermittlungsverfahren.

Zusätzlich bekommen sie 1.500 Euro für jedes angefangene, aufgrund einer Verurteilung oder eines Ermittlungsverfahrens erlittene Jahr Freiheitsentziehung. Wer darüber hinaus durch das Verfahren besonders benachteiligt war – wirtschaftlich, beruflich, gesundheitlich – erhält außerdem einmalig 1.500 Euro.

Anträge per Post möglich

Anträge können beim jeweiligen Landesgericht oder per Post eingebracht werden. Hier kann man das dafür notwendige Formular herrunterladen. Beigelegt werden sollen alle Dokumente, die bescheinigen, dass es zu einer Verurteilung, Freiheitsentziehung, einem Ermittlungsverfahren oder schwerwiegenden sozialen Nachteilen gekommen ist.

Selbstverständlich werden auch die bei Gericht vorhandenen Unterlagen herangezogen, sodass auch das Fehlen von Dokumenten kein grundsätzlicher Hinderungsgrund ist. Auch wenn keine Unterlagen mehr vorhanden sind, gibt es die Möglichkeit, die Rehabilitation und Entschädigung über eigene Berichte und Aussagen von Auskunftspersonen und/oder Zeug:innen glaubhaft zu machen.

"Dunkles Kapitel"

Justizministerin Alma Zadić führte dazu aus: "Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen war ein dunkles Kapitel der Zweiten Republik und ein großes Unrecht. Daher habe ich mich als Justizministerin bei allen Menschen und ihren Angehörigen entschuldigt, die in der Zweiten Republik aufgrund ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt wurden. Der nächste wichtige Schritt ist nun, alle zu Unrecht strafrechtlich verfolgten Menschen vollständig zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen. Das kann das ihnen zugefügte Leid zwar nicht wieder gut machen, aber wir übernehmen als Staat damit Verantwortung für unsere Geschichte. Es ist beschämend, dass queere Menschen in Österreich bis ins 21. Jahrhundert strafrechtlich verfolgt wurden."

Andreas Brunner, Historiker und Co-Leiter von QWien, bedankte sich für den Einsatz der Justizministerin. Damit setze sie ein historisches Zeichen dafür, dass die Duldung von Ungleichbehandlung und Diskriminierung nicht die Handlungsmaxime der Politik sein dürfe – weder in der Geschichte noch in Zukunft.

Auch der Betroffene Michael Woditschka sieht in den Entschädigungszahlungen ein wichtiges Zeichen: "Die Entschädigung mag meine Vergangenheit nicht ungeschehen machen, aber sie sendet eine klare Botschaft aus: Gleichberechtigung ist unverhandelbar, und Liebe triumphiert über Intoleranz."

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