Politik

Van der Bellen als Kapitän am Twin City Liner

Heute Redaktion
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Bundespräsident Alexander Van der Bellen absolviert am Mittwoch einen Staatsbesuch in der Slowakei. Das Dienstauto ließ der Ex-Grüne stehen, stieg stattdessen in den Twin City Liner.

Der oberste Steuermann der Republik als echter Kapitän: Seine Dienstreise nach Bratislava absolvierte Alexander Van der Bellen am Wasser. Der Schnellkatamaran Twin City Liner brachte ihn in die slowakische Hauptstadt.

Das reine Vergnügen ist die Dienstreise trotzdem nicht. Bei seinen Gesprächen mit Amtskollegen Andrej Kiska und Ministerpräsident Robert Fico stand neben bilateralen Themen und Europa auch ein für die Grünen heikles Thema auf der Agenda: die Atomkraft. Die Slowakei gilt als Befürworter dieser Energie, baut das umstrittene Atomkraftwerk Mochovce aus. Eva Glawischnig hatte gegen dieses AKW geklagt, war aber gescheitert (siehe Info-Box).

Auch das zweite AKW in Bohunice hatte die Beziehungen zwischen Österreich und unserem östlichen Nachbarn auf die Probe gestellt.

Finanzminister Schelling dabei

Begleitet wird Van der Bellen bei seinem Besuch von Finanzminister Hans Jörg Schelling (VP) und Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl. (bob)

AKW Mochovce

Das Kernkraftwerk Mochovce liegt nahe dem Dorf Mochovce zwischen den Städten Nitra und Levice, in der Slowakei, etwa 120 km von Bratislava entfernt. Es verfügt über zwei aktive Reaktoren mit einer Leistung von jeweils rund 440 MW. Über den Bau des Kraftwerks wurde von der Regierung der damaligen Tschechoslowakei 1978 entschieden, die Vorbereitungsarbeiten fingen 1981 an und der eigentliche Bau begann 1984.
Grünen-Chefin Eva Glawischnig widmete ihre Dissertation an der Karl-Franzens-Universität in Graz dem Problem des grenznahen Kernkraftwerks und setzte diese Kenntnisse bei einer Klage gegen das in Österreich seit seiner Errichtung umstrittene Kernkraftwerk Mochovce auf Unterlassung der Gefährdung durch radioaktive Immissionen auch gleich in die Tat um. Während das Bezirksgericht Wien-Hernals der Privatklage gegen den Kraftwerksbetreiber Slovenské Elektrárne a.s. stattgab, scheiterte ihre Klage in zweiter Instanz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien im Juli 2005, "da Sicherheitsmängel nicht konkret nachweisbar" sind.