Niederösterreich

Vater lief mit Kind in Zug – Polizeibericht nun fertig

Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt kündigt nun eine Prüfung des Berichts an. Die Jugendwohlfahrt soll schon 2017 eingeschaltet worden sein.

Erich Wessely
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Die Unglücksstelle in Sollenau
Die Unglücksstelle in Sollenau
Thomas Lenger

Nachdem ein 38-Jähriger und seine sechsjährige Tochter in Sollenau (Bezirk Wiener Neustadt-Land) von einem Zug erfasst und getötet worden sind, ist der Polizeibericht zum Geschehen fertiggestellt worden. Dieser werde nun geprüft, kündigte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am Montag an. Weiterhin bestand der Verdacht von Mord und Selbstmord. Diese Einschätzung müsse aber erst "abschließend beurteilt werden".

Der Mann aus dem Bezirk Neunkirchen soll sich in der Nacht auf den 12. Jänner mit seiner Tochter vor einem herannahenden Railjet, der Richtung Wien unterwegs war, auf die Gleise der Südbahn begeben haben. Der Niederösterreicher und das Kind wurden tödlich verletzt.

Jugendwohlfahrt bereits seit 2017 aktiv

Einem Bericht des "Kurier" zufolge waren bereits 2017 die Jugendwohlfahrt der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen und parallel dazu das Kinderschutzzentrum Möwe eingeschaltet worden. Hintergrund soll gewesen sein, dass der 38-Jährige gegen seine damalige Lebensgefährtin - die Mutter der gemeinsamen Tochter - handgreiflich geworden war. Eine "sozialpädagogische Intensivbetreuung" mit regelmäßigen Familiensitzungen sei durchgeführt worden.

Später trennten sich die Eltern der Sechsjährigen, das Sorgerecht wurde früheren Medienberichten zufolge geteilt. Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen hat sich bisher in Hinblick auf die Faktenlage mit Verweis auf laufende Erhebungen und die Situation der Familie bedeckt gehalten.

In juristischer Hinsicht war der 38-Jährige jedenfalls kein unbeschriebenes Blatt. 2018 wurde er Gerichtsangaben zufolge wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. Er fasste drei Monate bedingt aus. Am 15. November 2021 wurde der Mann am Landesgericht Wiener Neustadt erneut verurteilt. Ein zentraler Vorwurf der Anklagebehörde war damals die Drohung mit dem Tod der Tochter. Wegen schwerer Nötigung und gefährlicher Drohung erhielt der Niederösterreicher zwölf Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro). Damit verbunden war eine gerichtliche Weisung auf Bewährungshilfe und verpflichtende Psychotherapie. Mehr zu einer initiierten Spendenaktion lesen Sie hier.

Hier wird Ihnen geholfen

Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at

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