Kärnten

Vater unschuldig in Haft – bleibt auf 50.000 € sitzen

Florian S. wurde verdächtigt, seine Tochter getötet zu haben. Obwohl er freigesprochen wurde, ist der Kärntner – zumindest finanziell – gestraft.

Clemens Pilz
80.000 Euro gab Florian S. alleine für Anwaltskosten aus. Nur ein Teil wird ersetzt.
80.000 Euro gab Florian S. alleine für Anwaltskosten aus. Nur ein Teil wird ersetzt.
Screenhot/ORF

Fürchterliche Monate musste wie berichtet Florian S. vor seinem Prozess im Mai 2020 durchmachen: Der damals 27-jährige Kärntner wurde verdächtigt, seine sechs Wochen alte Tochter zu Tode geschüttelt zu haben. Nach einem halben Jahr in Haft wurde der Jungvater jedoch einstimmig freigesprochen. Ein Gutachter der Familie belegte, dass die kleine Antonia an plötzlichem Kindstod verstarb.

Inzwischen ist der Drucktechniker wieder auf die Beine gekommen, die Folgen der Geschehnisse hängen ihm aber bis heute nach. Nicht nur die Trauer um das verstorbene Kind begleitet S., sondern auch der finanzielle Schaden, den die Familie erlitt. 80.000 Euro hätten alleine die Anwaltskosten verschlungen, erklärte S. am Dienstag im ORF Report. 

Angeklagter muss Großteil der Kosten tragen

Nur mit Hilfe seiner Eltern, die insgesamt 50 bis 60 Freunde und Familienmitglieder mobilisiert hatten, konnte S. die Prozesskosten überhaupt stemmen, so der Kärntner. Nur einen Teil des Geldes sah er jemals wieder: 30.000 Euro bekam der Freigesprochene an Haftentschädigung und Prozesskostenersatz retour – er bleibt somit auf dem Großteil der Kosten sitzen.

Neuer Kostenersatz gefordert

Experten fordern nun, auch mit Blick auf die Prozesse gegen Ex-FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den ehemaligen Wiener Grünen Christoph Chorherr, eine Neuregelung des Prozesskostenersatzes. Die aktuelle Rechtslage gehe bis auf die Monarchie zurück und sei nicht mehr zeitgemäß.

Wer in einem Strafrechtsprozess freigesprochen wird, der solle keine finanziellen Nachteile daraus ziehen müssen. Chorherr hatte wie berichtet im Rahmen seines jahrelangen Verfahrens über 130.000 Euro an Kosten zu bewältigen, die er nur mit Hilfe seiner betagten Mutter stemmen konnte. ÖVP und Grüne wären grundsätzlich für eine Neuregelung, zu den Details gibt es derzeit aber noch keine Einigung.