Wien

Vater vor Gericht, weil Kind Sonnenbrand erlitt

Ein 45-Jähriger sitzt auf der Anklagebank, weil er sein Kind (2) zu lange in der Sonne gelassen haben soll.

Amra Duric
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Am Muttertag soll ein Zweijähriger durch einen Sonnenbrand Bläschen an den Ohren bekommen haben. Sein Vater steht deswegen nun vor Gericht. Verteidigerin Aleksandra Fux erklärt gegenüber <em>"Heute"</em>: "Mein Mandant hat sich aber um seine Kinder gekümmert. Er hat sie eingeschmiert und versorgt."&nbsp;
Am Muttertag soll ein Zweijähriger durch einen Sonnenbrand Bläschen an den Ohren bekommen haben. Sein Vater steht deswegen nun vor Gericht. Verteidigerin Aleksandra Fux erklärt gegenüber "Heute": "Mein Mandant hat sich aber um seine Kinder gekümmert. Er hat sie eingeschmiert und versorgt." 
Denise Auer, picturedesk

Ein skurriler Prozess wurde heute am Landesgericht in Wien verhandelt. Pawel F. (45) musste sich vor Richterin Sonja Weis verantworten, weil sein Sohn (2) unter seiner Aufsicht einen schweren Sonnenbrand erlitten haben soll. Die Mutter des Buben hatte gegen den Vater Anzeige erstattet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Quälen und Vernachlässigen eines Unmündigen. Der geschiedene Mann hatte am 8. Mai seine beiden Söhne bei sich gehabt. Am Muttertag machte der Anklagte mit dem Nachwuchs einen Ausflug zu seiner Schwester, wo sich die Familie zum Grillen versammelt hatte.

Bläschen an den Ohren und krebsroter Kopf

Neben dem Zweijährigen waren auch andere Kinder vor Ort. Diese hätten sich laut Aussage der Schwester des Angeklagten erst am Spielplatz und dann im Garten vergnügt. Da es an dem Tag windig, aber sonnig war, hatte der Angeklagte laut eigener Aussage seinen Sohn mit einer rund neun Monate alten Sonnencreme mit dem Lichtschutzfaktor 50 eingecremt. Auch die Schwester des Mannes beteuert, ihren Neffen eingecremt zu haben. "Er hatte auch einen Windelausschlag. Auch den haben wir versorgt", erzählte sie vor Gericht. Als das Kind am Abend bei der Mutter abgeliefert wurde, soll es etwas rot im Gesicht, aber dennoch fröhlich gewesen sein. 

"Dass der Sonnenschutz beim kleinsten Sohn wohl nicht funktioniert hat, kann mehrere Ursachen haben. Aber das hat nichts mehr mit der Fürsorgeverletzung zu tun. Deswegen vor dem Strafrichter zu stehen und eine Vorstrafe zu bekommen, schießt weit über das Ziel des Gesetzes hinaus" - Verteidigerin Aleksandra Fux

Doch nur wenige Stunden später soll der kleine Bub einen krebsroten Kopf und Bläschen an den Ohren gehabt haben. Laut Aussage der Mutter soll das Kind über Kopfschmerzen geklagt und sich übergeben haben. Als sich sein Zustand nach zwei Tagen nicht besserte, suchte sie die Kinderärztin auf. Diese erklärte vor der Richterin, der Bub hätte einen Sonnenbrand und einen Sonnenstich gehabt. "Er hatte Bläschen auf der Haut und Verbrennungen dritten Grades", so die Ärztin. Auch eine Mandelentzündung wurde diagnostiziert. Daraufhin soll der Zweijährige mit Schmerzmitteln und Wundsalben behandelt worden sein.

Neuer Gutachter bestellt

In der ersten Verhandlung wurde erfragt, ob es am 8. Mai wetterbedingt überhaupt zu solch einem Sonnenbrand kommen konnte. Laut der Zentralanstalt für Meteorologie war die Globalstrahlung der Sonne (bis zu 800 Watt pro Quadratmeter) dafür stark genug. Ein Dermatologe wurde als Gutachter zum Fall hinzugezogen, jedoch war das durchgeführte Gutachten für die Richterin nicht schlüssig genug. Die Schwester des Angeklagten beteuerte, dass keines der anderen Kinder an dem besagten Tag einen Sonnenbrand erlitten hatte. Die Verhandlung wurde vertagt und ein neuer Gutachter bestellt. 

Verteidigerin Aleksandra Fux erklärte gegenüber "Heute": "Mein Mandant hat sich um seine Kinder gekümmert. Er hat sie eingeschmiert und auch den Windelausschlag versorgt. Dass der Sonnenschutz beim kleinsten Sohn wohl nicht funktioniert hat, kann mehrere Ursachen haben. Aber das hat nichts mehr mit der Fürsorgeverletzung zu tun. Deswegen vor dem Strafrichter zu stehen und eine Vorstrafe zu bekommen, schießt weit über das Ziel des Gesetzes hinaus." Es gilt die Unschuldsvermutung.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com