Österreich

Vater zündet Kinderfeuerwerk, sollte 111.000 € brennen

Ein kleines Kinderfeuerwerk soll großen Schaden verursacht haben. Ein Mann soll einen Brand auf einem Firmengelände entfacht haben, was er bestreitet.

Christian Tomsits
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Der Freigesprochene und sein Anwalt Roman Tenschert (r.)
Der Freigesprochene und sein Anwalt Roman Tenschert (r.)
privat

Eine brennende Ungerechtigkeit soll einem in Krems (NÖ) lebenden Familienvater widerfahren sein: Samir S. (44) machte zum Geburtstag des Propheten Mohammed für seine Frau und seine beiden Kleinkinder ein harmloses Feuerwerk auf einem Lagerplatz einer Firma in Lerchenfeld. Danach entsorgte er die erloschenen und abgekühlten Reste in einem Mistkübel, brachte die Familie nach Hause und ging wenig später joggen. 

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    Die Feuerwehr musste anrücken und löschen.
    Die Feuerwehr musste anrücken und löschen.
    FF Krems

    Beim Vorbeilaufen bemerkte er bei dem besagten Firmengelände einen Großbrand – ging zur Feuerwehr und erklärte, dass er selbst dort wenige Stunden zuvor ein Feuerwerk gezündet hatte. Er wollte wissen, ob der Brand etwas damit zu tun haben könnte. Auch zeigte er Beamten bereitwillig seine weggeworfenen Reste – ein Fehler: Denn die Polizei nahm seine Daten auf. So landete der Fall schließlich vor Gericht.

    Vater wurde schuldig gesprochen

    Dort wurde der 44-Jährige sogar wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst schuldig gesprochen. "Ohne ausreichende Beweise", wie sein Anwalt Roman Tenschert gegenüber "Heute" erklärte: "Denn am Brandort wurden noch mehr Feuerwerk-Reste gefunden, auch größere Raketen mit Feuerwerksbatterien, die den Brand verursachen hätten können. Die hat aber mein Mandant sicher nicht gezündet – denn sein Sohn hat furchtbare Angst vor Explosionen und Knallern." 

    Ein fast 5.000 Euro teures Gutachten stellte Schäden von 107.271 Euro am gelöschten Firmengelände fest und stellte die heiße These auf, dass Raketen den Brand ausgelöst haben könnten. "Sicher sei das aber keinesfalls", so der Anwalt, der in Berufung ging und nun in zweiter und letzter Instanz einen Freispruch für seinen Mandanten erkämpfte.

    Freispruch in zweiter Instanz

    "Darüber sind wir extrem erleichtert. Denn nur aufgrund von Indizien kann und darf man niemanden verurteilen", so der Jurist, der sich sicher ist, dass Samir S. einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen war. Der Freigesprochene ist nun heilfroh nicht insgesamt 111.000 Euro für den Schaden brennen zu müssen. Das muss nun eine Versicherung, die das zwar einklagen könnte – aber damit kaum Erfolg haben dürfte.

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      Pixabay/Heute