In Belgien wurde das Sterbehilfe-Gesetz erstmals auf eine Minderjährige angewandt. Ein Arzt half seiner unheilbar kranken, minderjährigen Patientin zu sterben. Der Vatikan kritisiert das scharf, es gibt ungewohnt heftigen Protest gegen das Gesetz
In Belgien wurde das Sterbehilfe-Gesetz erstmals auf eine Minderjährige angewandt. Ein Arzt half seinem unheilbar kranken, minderjährigen Patienten zu sterben. Der Vatikan kritisiert das scharf, es gibt ungewohnt heftigen Protest gegen das Gesetz.
Der Vatikan kommentiert nationale Gesetzgebung äußerst selten. Doch der rief heftige Reaktionen aus dem Vatikan hervor. Das Gesetz nehme Kindern das Recht auf Leben, kritisiert Kardinal Sgreccia.
In Belgien ist Sterbehilfe erlaubt, wenn der Patient eine unheilbare Krankheit hat und unerträgliche Schmerzen bescheinigt werden, die nicht durch Medikamente zu lindern sind. Der Bursch oder das Mädchen soll laut einer niederländischen Zeitung 17 Jahre alt gewesen sein. Details zu dem Fall sind nicht bekannt.
Kardinal Sgreccia braucht auch keine weitere Informationen: "Diese Entscheidung wendet sich nicht nur gegen die Empfindungen aller Religionen, die sämtlich ihre Stimme in Belgien erhoben haben, sondern auch gegen den menschlichen Instinkt, denn vor allem verletzliche Minderjährigen muss mit Medikamenten und mit moralischem, psychologischem und spirituellem Beistand geholfen werden", so der Kardinal.
"Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun", meinte auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: "Damit verlässt der Beneluxstaat die menschenrechtlichen Standards der EU. Aber die europäischen Institutionen schweigen."