10 Hitze-Regeln

Ventilator, kurze Hose? Das gilt im Job bei Hitze

Temperaturen über 30 Grad bringen viele Beschäftigte ins Schwitzen. Der ÖGB erklärt nun die zehn wichtigsten Regeln bei Hitze am Arbeitsplatz.
Wien Heute
26.05.2026, 12:29
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Die Sommerhitze macht vielen Arbeitnehmern zu schaffen – egal ob im Büro, auf der Baustelle oder im Freien. Doch welche Rechte haben Beschäftigte eigentlich bei extremer Hitze? ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter klärt auf.

Besonders wichtig: "Ein generelles Recht auf 'hitzefrei' gibt es derzeit nicht. Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor erheblichen Belastungen durch Hitze aber schützen“, so die Expertin.

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Das sind die zehn wichtigsten Regeln

1
Private Ventilatoren nur mit Erlaubnis
Wer einen eigenen Ventilator oder andere Kühlgeräte verwenden will, muss das vorher mit dem Arbeitgeber abklären. Grundsätzlich sollen solche Geräte vom Unternehmen bereitgestellt werden.
2
Keine Pflicht für Klimaanlage
Ein Recht auf Klimaanlage gibt es nicht. Gibt es bereits eine, soll die Raumtemperatur aber möglichst unter 25 Grad bleiben. Alternativ müssen Maßnahmen wie Ventilatoren, Abdunkelung oder Getränke angeboten werden.
3
Leichte Kleidung nur nach Absprache
Kurze Hosen oder lockere Kleidung müssen mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Schutzkleidung bleibt aber verpflichtend.
4
Kein automatisches "hitzefrei"
Beschäftigte dürfen den Arbeitsplatz nicht einfach verlassen. Arbeitgeber müssen aber Schutzmaßnahmen gegen Hitze setzen.
5
Sonderregel für Bauarbeiter
Am Bau kann ab 32,5 Grad hitzefrei gegeben werden. Der ÖGB fordert allerdings einen gesetzlichen Anspruch ab 30 Grad.
6
Neue Hitzeschutzverordnung gilt
Seit 2026 gibt es erstmals verbindliche Regeln für Arbeiten im Freien. Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen setzen. Weilharter betont aber: "Wer in überhitzten Büros, Werkshallen, in der Pflege oder in Klassenzimmern arbeitet, ist genauso betroffen. Auch hier braucht es Schutzmaßnahmen."
7
Schutz für gefährdete Personen
Ältere, gesundheitlich belastete oder schwangere Arbeitnehmer müssen besonders geschützt werden.
8
Früher anfangen möglich
Eine Verlegung der Arbeitszeit ist möglich – aber nur nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Bei Gleitzeit kann das auch selbst entschieden werden.
9
Trinkwasser muss vorhanden sein
Zugang zu Wasser ist Pflicht. Anspruch auf Mineralwasser oder Softdrinks gibt es aber nicht.
10
Sonnencreme für Arbeiten im Freien
Arbeitgeber müssen bei Outdoor-Arbeit Schutz gegen UV-Strahlung bereitstellen – etwa Sonnencreme, Kopfbedeckungen oder Schutzkleidung.

Die aktuelle Wetterprognose findest du auf heute.at/wetter

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