Politik

"Veranstaltung" zu viert kommt fix, aber etwas anders

Nach massivem Widerstand findet die umstrittene Definition einer Veranstaltung keinen Einzug in das Epidemiegesetz – sie kommt aber trotzdem.

Roman Palman
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Weitblick vom Kahlenberg auf Weinberge und die Stadt Wien
Weitblick vom Kahlenberg auf Weinberge und die Stadt Wien
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Das Gesundheitsministerium hatte wegen seines Entwurfs zur Novelle des Epidemiegesetzes 1950 in den vergangenen Wochen scharfe Kritik einstecken müssen. Konkret sorgte ein Passus für Wirbel: Der Begriff "Veranstaltung" sollte bereits ab einem Treffen von vier Personen Anwendung finden – womit diese in einem Lockdown untersagt wären.

Das Ressort von Minister Rudolf Anschober betonte zwar, dass dies im privaten Bereich nicht kontrolliert werde, konnte sich mit dieser Argumentation offenbar kein Gehör verschaffen. Bis zum Ende der Begutachtungsfrist waren rund 28.000 Stellungnahmen aus der Bevölkerung eingegangen. Ein absoluter Rekord.

Bis zu 6 Kinder inkludiert

Das Gesundheitsministerium hat darauf reagiert und nun am heutigen Mittwoch seine überarbeitete Version der Gesetzesnovelle vorgelegt. Eine wichtige Änderung gegenüber dem Erstentwurf: Die Regelung zum Zusammenströmen von Menschen ab 4 Personen wird und nicht im Epidemiegesetz verankert.

Soweit die erfreuliche Nachricht für die Kritiker. Und gleich im Anschluss die Schlechte: Sie kommt trotzdem – nämlich über das Covid-19-Maßnahmengesetz.

Der Unterschied erscheint gering, hat aber große Implikationen. Somit gelten die "Veranstaltungen" zu viert als Definition nur befristet und ausschließlich für Rechtsakte in Zusammenhang mit Corona.

Gleichzeitig stellt das Ministerium klar, dass bis zu 6 minderjährige Kinder nicht in die Teilnehmerzahl von Zusammenkünften miteinzurechnen sind. Damit orientiert man sich an den bereits praktizierten Regelungen.

Zeitlich befristet

Weiters wichtig: Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für maximal vier Wochen erlassen werden. Zudem sieht der aktuelle Entwurf eine zeitliche Beschränkung von 10 Tagen vor, wenn diese Regelung den privaten Wohnbereich betrifft, der wie die Regierung neuerlich betont, "weiterhin nicht kontrolliert werden darf".

Gleichzeitig wurden auch Änderungen an den Ausgangsregeln vollzogen und die FFP2-Masken-Alternative bei Berufsgruppentests gekippt. Die Details dazu kannst du HIER NACHLESEN >

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