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Verbietet neuer Grapsch-Paragraf auch Umarmungen?

Heute Redaktion
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Strafrechtler üben harte Kritik an einem Paragrafen, der mit der kommenden Strafrechtsreform verboten werden soll. Unter "Körperliche Belästigungen im Bereich der sexuellen Sphäre" könne laut Meinung der Experten zwar eindeutige Aktionen wie Po-Grapschen, aber auch Umarmungen fallen. Justizminister Wolfgang Brandsetter versteht die Kritik, schiebt aber Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek den schwarzen Peter zu.

Strafrechtler üben harte Kritik an einem Paragrafen, der mit der kommenden Strafrechtsreform verboten werden soll. Unter "Körperliche Belästigungen im Bereich der sexuellen Sphäre" könne laut Meinung der Experten zwar eindeutige Aktionen wie Po-, aber auch Umarmungen fallen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) versteht die Kritik, schiebt aber Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) den schwarzen Peter zu.

Laut Helmut Fuchs von der Universität Wien sei der Tatbestand sehr unbestimmt, weil auch Umarmungen unter der Defintion verstanden werden können. Auch dessen Innsbrucker Kollege Klaus Schwaighofer ist skeptisch. Beide Experten empfehlen, auf die Ausweitung des betreffenden Paragrafen 218 zu verzichten.
Laut dem Gesetzentwurf soll künftig nicht nur wie bisher die Belästigung durch eine ungewünschte geschlechtliche Handlung strafbar sein. Gelten würde dies auch für "eine nach Art und Intensität einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung".

Heinisch-Hosek "wollte das jetzt einmal so haben"

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) betonte laut "Presse", dass die Formulierung im Entwurf auf Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zurückgeht: "Sie wollte das jetzt einmal so haben, damit es zur Freigabe des Entwurfs zur Begutachtung kommen konnte."

Im Rahmen der sechswöchigen Begutachtungsfrist "wird man sich auch überlegen müssen, ob der eine oder andere Tatbestand vielleicht von der Formulierung tatsächlich zu unbestimmt ist", sagte Brandstetter. Dabei werde man auch prüfen, ob schon das Umarmen unter den neuen Paragraf 218 fiele: "Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es hier Kritik gibt."