Politik

Verbot der Vollverschleierung: "Niemanden ausgrenzen"

Heute Redaktion
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Nach tagelangen Verhandlungen konnten sich die Koalitionsparteien am Sonntagabend schlussendlich auf ein Arbeitsprogamm einigen. Das Programm der Bundesregierung beinhaltet auch ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum. Eine Religionsgemeinschaft aus der Gesellschaft ausgrenzen wollen die Parteien deshalb aber nicht.

Nach tagelangen Verhandlungen konnten sich die Koalitionsparteien am Sonntagabend schlussendlich auf ein Arbeitsprogamm einigen. Das Programm der Bundesregierung beinhaltet auch ein . Eine Religionsgemeinschaft aus der Gesellschaft ausgrenzen wollen die Parteien deshalb aber nicht, wie sie betonen.
"Wir bekennen uns zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetzt. Vollverschleierung im öffentlichen Raum steht dem entgegen und wird daher untersagt", heißt es in dem am Montag präsentierten Arbeitsübereinkommen der Regierung.

In dem Arbeitsprogramm heißt es, dass sich die Koalitionsparteien zu einer offenen Gesellschaft, die auch eine offene Kommunikation voraussetzt, bekennt. Da eine Vollverschleierung aber dieser entgegensteht, einigten sich die Parteien auf ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum. Vor allem für Kanzler Kern war dies aber keine leichte Entscheidung, wehrte er sich in den letzten Monaten doch hartnäckig gegen ein solches Verbot.

Davon betroffen sind beispielsweise die Exekutive, Richter und Staatsanwälte. Diese Berufe sollen der österreichischen Gesellschaft neutral gegenüberstehen und nicht mit der Religion einer Person konkurrieren. Für Lehrer hingegen soll dieses Verbot nicht gelten. Konkret heißt es in dem Papier: "Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird."

Bei der Pressekonferenz am Montag bekräftigten die Koalitionsparteien aber noch einmal ausdrücklich, dass sie mit einem solchen Verbot niemanden aus der Gesellschaft ausschließen wollen.

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