Die EU-Behörde hat am Mittwoch in Brüssel bekannt gegeben, dass Österreich Aufforderungsschreiben bezüglich einer inkorrekten Umsetzung der EU-weiten Verbraucherrechte-Richtlinie (VRR) erhält.
Diese Richtlinie legt einheitliche Verbraucherschutzvorschriften fest, die in allen Mitgliedsstaaten gültig sind. Der Stein des Anstoßes: Österreich erlaubt es entgegen der Bestimmungen nicht, bei zu später Lieferung die komplette Bestellung zu stornieren, wenn diese mehrere Produkte umfasst.
Österreich hat zwei Monate Zeit, auf das Schreiben zu reagieren.
Seit 2014 gültig
Die Verbraucherrechte-Richtlinie ist seit dem Jahr 2014 in Kraft und wurde in Österreich als Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) beschlossen. Das Paket beinhaltet unter anderem die Verlängerung der Rücktrittsfrist für Fernabsatzgeschäfte (zwei statt zuvor einer Woche) und die Beschränkung, dass die Kosten von Kundenhotlines normale Telefongebühren nicht überschreiten dürfen.
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(lu)