Politik

Verdeckte Ermittler trotz FPÖ-Grün-Protest erlaubt

FPÖ und Grüne wollten das Staatsschutzgesetz gemeinsam zu Fall bringen. Der Verfassungsgerichtshof macht dem aber einen Strich durch die Rechnung.

Heute Redaktion
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Ermittler stellten Drogen, Waffen, Diebesgut und Falschgeld sicher, deckten illegale Labore auf. Verdeckte Ermittler dürfen weiter eingesetzt werden.
Ermittler stellten Drogen, Waffen, Diebesgut und Falschgeld sicher, deckten illegale Labore auf. Verdeckte Ermittler dürfen weiter eingesetzt werden.
Bild: Polizei

FPÖ und Grüne brachten einen Antrag ein, um das Staatsschutzgesetz zu kippen. Dieses sieht vor, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bei drohenden Gefahren weitreichende Befugnisse bekommt. So dürfen dann externe verdeckte Ermittler eingesetzt, Internet- und Telefonverbindungsdaten abgefragt oder Standortdaten ermittelt werden. Freiheitlichen und Grünen waren die Befugnisse aber nicht klar genug definiert.

An Antrag zur Abweisung des Staatsschutzgesetzes wurde nun vom Verfassungsgerichtshof allerdings abgeschmettert. Der VfGH begründete dies damit, dass "vorbeugender Schutz vor drohenden Angriffen auf den Rechtsstaat" verfassungskonform sei. Die Befugnisse seien "nicht schon deshalb verfassungswidrig, weil die Straftat erst im Planungsstadium ist".

Der VfGH verweist außerdem darauf, dass Ermittlungen laut dem Staatsschutzgesetz nur eingeleitet werden dürfen, wenn es einen "begründeten Verdacht" auf einen verfassungsgefährdenden Angriff gebe und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelte. (red)