Coronavirus

Verfassungsgerichtshof kippt Maskenpflicht in Schulen

Der Verfassungsgerichtshof hat einige Corona-Regeln der Bundesregierung im Rahmen des Schulbetriebs im Frühjahr aufgehoben. 

Roman Palman
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In Oberstufen sollen Lehrer und Schüler FFP2-Masken tragen.
In Oberstufen sollen Lehrer und Schüler FFP2-Masken tragen.
Picturedesk.com

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stelle am heutigen Mittwoch fest, dass die Entscheidungsgrundlagen des Bildungsministeriums zur Maskenpflicht und Teilung von Schulklassen im Frühjahr 2020 "nicht erkennbar" gewesen sei. Das berichtet der ORF.

Damit folgen die Verfassungshüter der Argumentation zweier Kinder und deren Eltern, die rechtlich gegen die im Mai erlassene Verordnung vorgegangen waren. Darin hatte das Ressort von Heinz Faßmann abwechselnden Präsenzunterricht und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes außerhalb des Unterrichts festgelegt.

Die angefochtenen Bestimmungen, die bis zu den Sommerferien in Kraft waren, würden den Beschwerdeführern zufolge gegen "den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen".

Funkstille

"Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren", wird aus dem Entscheid des Höchstgerichts zitiert. Ausschlaggebend war offenbar die nicht (nach-)gelieferte Begründung hinter der Verordnung.

"Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend das Zustandekommen der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden".

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