Politik

Vergaberecht: Billig ist nicht mehr Maß aller Dinge

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Publisher

Durch das neue Bestbieterprinzip, das am Dienstag im Ministerrat beschlossen worden ist, sollen auch Klein- und Mittelbetriebe wieder mehr Chancen auf öffentliche Aufträge bekommen. Künftig zählen Punkte statt Preis. Kritik kommt von der Gewerkschaft vida, weil der Verkehr nicht eingebunden wurde.

Durch das neue Bestbieterprinzip, das am Dienstag im Ministerrat beschlossen worden ist, sollen auch Klein- und Mittelbetriebe wieder mehr Chancen auf öffentliche Aufträge bekommen. Künftig zählen Punkte statt Preis. Kritik kommt von der Gewerkschaft vida, weil der Verkehr nicht eingebunden wurde.

Ziel des Gesetzes ist es, öffentliche Vergaben effizient und fair zu gestalten. Klein- und Mittelbetriebe (KMU) müssten die Möglichkeit haben, öffentliche Aufträge zu erlangen und zu wirtschaftlichen Preisen durchzuführen.Vor allem auch regionale Unternehmen sollen so künftig eher zum Zug kommen.

<a href="http://tag.yoc-adserver.com/nojs/click/863d9f5ad0c6953fb7f04e58466090fc7720cc6a/" target="_blank"><img src="http://tag.yoc-adserver.com/nojs/view/863d9f5ad0c6953fb7f04e58466090fc7720cc6a/" alt=""/></a>

Punkte statt Preis

Das neue Vergaberecht sieht unter anderem vor, das Bestbieterprinzip zu stärken - der Preis soll dabei nicht mehr als einziges Kriterium für eine Auftragsvergabe gelten. Mit der Stärkung des Bestbieterprinzips erfolgt der Zuschlag künftig nicht mehr nach dem einzigen Bieterkriterium "Preis", sondern nach einem zuvor festgelegten Punktesystem. Punkte vergeben werden können beispielsweise für kürzere Bauzeiten, niedrigere Betriebskosten, geringere Umweltbelastung, erhöhte Qualitätssicherung und auch für Sozialkriterien wie die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer.

Ab 1 Mio Euro Bestbieterprinzip Plficht

In solchen ist das Bestbieterprinzip künftig verpflichtend vorgesehen:


Im Baubereich ab einem Auftragswert von einer Mio. Euro
Bei geistigen Dienstleistungen, wenn Alternativangebote zulässig sind,
Bei funktionalen Leistungsbeschreibungen, wenn der Gesamtpreis aufgrund von Risiken nicht verlässlich berechenbar ist
Bei komplexen Dienstleistungen und bei Berücksichtigung von Laufzeitkosten etwa bei der Sanierung eines Bürogebäudes.


Erleichtert werden soll der Zugang für KMU. Bei Projekten über gewissen Schwellenwerten liegenden Aufträgen sollen künftig Teilleistungen direkt vergeben werden können. Einzelne "Lose" dürfen dabei maximal 20 Prozent der gesamten Projektsumme umfassen. KMU können dabei von einer direkten Vergabe profitieren, statt als Subunternehmer beschäftigt zu sein. Es ist auch eine Begründungspflicht für Auftraggeber bei einer Nicht-Losvergabe vorgesehen.

Alle Subunternehmen müssen bekanntgegeben werden. Bei der Ausführung darf ein Wechsel oder die Zuziehung von neuen Subunternehmern nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen, um Trasnparenz zu gewährleisten.

Regelung für Lohn- und Sozialdumping

Eingeführt wird weiters eine verpflichtende Abfrage durch den Auftraggeber beim Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping, das bei der Gebietskrankenkasse eingerichtet ist. Weiters sollen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping Unternehmen bei Verstößen gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, vor allem Unterbezahlung, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können - ähnlich wie bereits im Bereich Ausländerbeschäftigungsrecht.

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) bezeichnete das neue Vergaberecht als "wichtigen Beitrag zur Beschäftigung".

Kritik: Verkehr nicht eingebunden

Die Gewerkschaft vida kritisiert die Nicht-Einbeziehung des Verkehrsbereichs beim verpflichtenden Bestbieterprinzip. Die Regierung habe es verabsäumt, "wirksame Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping in einer Branche, in der Wettbewerb überwiegend auf dem Rücken des Personals ausgetragen wird, zu beschließen", so Roman Hebenstreit, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida. Es sei auch "die große Chance vertan worden, wirksame Maßnahmen zur längeren Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu beschließen". Das Billigstbieterprinzip im Verkehrsbereich zwinge viele Arbeitgeber geradezu zur Kündigung älterer Arbeitnehmer, kritisiert der oberste Eisenbahngewerkschafter. In der parlamentarischen Begutachtung gebe es jetzt noch die Möglichkeit einer Änderung.

;