Angehalten und angezeigt. Der Raser war mit 130km/h unterwegs - Führerschein konnte ihm jedoch keiner abgenommen werden. Er musste schon zwei Wochen zuvor seinen Führerschein wegen Schnellfahrens in einem anderen Bundesland abgeben. Doch das schien ihm nicht aufzuhalten.
Er überholte mit seinem Pkw eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Burgenland und beschleunigte dabei auf 190 km/h statt der erlaubten 100 km/h. Der Lenker gilt als Wiederholungstäter. Es wurde Anzeige erstattet.