Oberösterreich

Vergewaltigung ohne Opfer: Drei Jahre Gefängnis

Wegen versuchter Vergewaltigung (vom Opfer fehlt bis heute jede Spur) wurde ein Mann (52) zu drei Jahren Haft verurteilt - nicht rechtskräftig. 

Teilen
Der Beschuldigte gab an, versucht zu haben, eine Frau zu vergewaltigen.
Der Beschuldigte gab an, versucht zu haben, eine Frau zu vergewaltigen.
fotokerschi.at

Mit Jeans und Jeans-Jacke bekleidet betrat der Beschuldigte am Montag kurz vor 9 Uhr den Saal 138 im ersten Stock des Linzer Landesgerichts. Begleitet wurde der 52-Jährige von zwei Polizisten. Seit September vergangenen Jahres sitzt der gebürtige Tscheche in U-Haft.

Er soll in der Nacht auf 5. September versucht haben, beim Linzer Bergschlösselpark eine Frau zu vergewaltigen (wir berichteten). Das behauptete der Mann selbst, als er sich tags darauf beim Polizeiposten am Linzer Hauptbahnhof stellte. 

Konkret habe er gegen 0.30 Uhr in dem Park eine 20- bis 30-jährige Frau am Oberarm gepackt, zu Boden gerissen, sich auf sie gesetzt und seine Hose geöffnet. Von einem dunkelhäutigen Mann sei der dann gestört worden. Dieser will ihn dann zwei Mal mit der Faust geschlagen haben. Deshalb sei es nicht zu der Vergewaltigung gekommen. Die Frau konnte laut seinen Angaben flüchten.

Geständnis ist ein Beweis

Trotz Aufrufen der Polizei, Zeuge und Opfer sollten sich melden, geschah dies bisher nicht. Aus diesem Grund blieb in dem Prozess „die Aussage des Angeklagten das einzige Beweismittel“, erklärte der Staatsanwalt den Schöffen die Besonderheit der Strafverhandlung.

In diesem Fall gilt es für den Schöffensenat zu entscheiden, ob die Aussagen schlüssig und glaubwürdig sind. Wenn es nur die Aussage eines Zeugen als Beweismittel geben würde, müsste auch hier beurteilt werden, wie glaubwürdig diese Aussagen sind, erklärt Gerichtssprecher Walter Eichinger im "Heute"-Gespräch. 

Psychische Erkrankung laut Gutachten

Laut einem Gutachten der Top-Psychologin Adelheid Kastner soll bei dem gebürtigen Tschechen eine psychische Erkrankung vorliegen. Er leide unter einer schizoiden Persönlichkeitsstörung. 

Das Geständnis, das er vor der Polizei abgegeben hatte, wollte der Beschuldigte beim Prozess nicht wiederholen. Seine Begründung: Er habe "das da nicht machen wollen." Auch das Motiv blieb er den Anwesenden im Gerichtssaal schuldig.

Dafür ging er ausführlich auf seine kriminelle Vergangenheit ein. So bezeichnete der einschlägig Vorbestrafte Raub als "seine berufliche Tätigkeit - jeder mache eben etwas anderes."  Einem rechtmäßigen Eigentümer etwas wegzunehmen, bezeichnete er als „in Ordnung“.

Mit Bus nach Linz gefahren

Am Tattag sei der Beschuldigte laut eigenen Aussagen mit dem Bus aus seiner Heimat nach Linz gereist. Schon fünf Minuten nach seiner Ankunft habe er versucht, einem Mädchen einen Rucksack aus der Hand zu reißen. Das sei jedoch misslungen. 

Dafür gab er gleich zu Beginn der Verhandlung noch einen Raub zu. Demnach habe er diesen vergangenes Jahr in Linz begehen wollen. Denn wie er behauptete, sei Österreich nach Deutschland "das zweitreichste Land." Ein eigenständiges Ermittlungsverfahren wurde laut Staatsanwalt bereits eingeleitet.

Trotz der Erkrankung soll der Angeklagte zum Tatzeitpunkt der angeblichen Vergewaltigung zurechnungsfähig gewesen sein. Da laut Staatsanwalt "weitere Taten mit schwerwiegenden Folgen zu befürchten seien", wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. 

Zudem verurteilte ihn die Richterin wegen versuchter Vergewaltigung zu drei Jahren Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

;